Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat mit Brämer & Reihsner PartG mbB einen Vertrag über Tragwerksplanungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim geschlossen, mit einem Wert von 57.607 €. Die Leistungen umfassen die Schaffung zusätzlicher Räume, die Modernisierung bestehender Gebäudebereiche und die Gewährleistung der barrierefreien Erschließung, wobei die Bauausführung im laufenden Schulbetrieb erfolgt. Bei der Vergabe wurden der Preis (50 %), die Qualitäts-, Kosten- und Terminsicherung (20 %), die ingenieurtechnische Kontrolle der Tragwerksausführung (20 %) und die Akzeptanz der nicht-preislichen Vertragsbedingungen (10 %) berücksichtigt.
Ergebnis
- Gewinner
- Brämer & Reihsner PartG mbB
- Anzahl Angebote
- 5
- Vertragswert
- 57.607 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Gerhard Oldach
- Kontakttelefon
- +49 6721304-237
- Kontakt-E-Mail
- Gerhard.Oldach@vgrn.de
- Adresse
- Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe plant die Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, um den schulischen Bedarf gemäß dem Schulentwicklungsplan Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Die Schule besteht aus mehreren Gebäudeteilen aus den späten 1950er-Jahren. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.930 m², der umbaute Raum beträgt ca. 8.300 m³. Ziel der Maßnahme ist es, zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu schaffen und bestehende Gebäudebereiche funktional und technisch zu modernisieren. Zudem soll die barrierefreie Erschließung der wesentlichen Nutzungsbereiche gewährleistet werden. Mit Abschluss der Maßnahme soll ein funktional, technisch und energetisch zeitgemäßer Grundschulstandort entstehen, der die pädagogischen Anforderungen erfüllt, zusätzliche Raumkapazitäten bereitstellt und langfristig den Vorgaben des Schulentwicklungsplans entspricht. Eine Machbarkeitsstudie (Stand: 20.11.2025) liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Inhalte sind nicht verbindlich, sondern dienen als Orientierung für die weitere Planung. Die konkrete Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der zu beauftragenden Planungsleistungen. Erweiterung - zusätzliche Räume für Verwaltung, Betreuung, Bibliothek und Differenzierung - pädagogische Ergänzungsflächen (insbesondere MINT-Bereich) - barrierefreie Erschließung der neuen und bestehenden Bereiche - Anbindung an den Klassentrakt und die Turnhalle Umbau und Sanierung der Bestandsgebäude - Sanierung und Neuordnung der WC-Anlagen - Anpassungen an Erschließung und Fluren (Übergänge Alt-Neu) - teilweise Erneuerung der technischen Anlagen, insbesondere im Hausanschlussraum (HLS, Elektro, IT) - mögliche Umnutzung einzelner Räume (ehem. Lehrmittelraum, Hausmeisterraum etc.) Gebäudehülle / Energie - Austausch eines Teils der Fensteranlagen in Klassenräumen und Fluren - energetische Maßnahmen gemäß GEG, u. a.: o punktuelle Verbesserungen an Gebäudehülle und Bauteilanschlüssen o energetische Optimierung in Verbindung mit der technischen Gebäudeausrüstung Außenanlagen - Anpassung der Außen- und Freianlagen im unmittelbaren Baufeld - barrierefreie Wegeführung und Anbindung an die Bestandsflächen Allgemein: Die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Sicherheit von Schülern und Lehrkräften - Lärm- und Staubschutz - abschnittsweise Bauabläufe - temporäre Wegeführungen - Abstimmung der Arbeiten mit der Schulleitung Für die Maßnahme wird eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz angestrebt. Energetische Einzelmaßnahmen, insbesondere der Fensteraustausch, können zusätzlich über Bundesprogramme (z. B. BAFA) gefördert werden. Die Fördervoraussetzungen werden im Zuge der weiteren Planung fortgeschrieben und mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Variante 3 in Höhe von 3.159.115 EUR netto angesetzt. Diese Kosten dienen ebenfalls ausschließlich als Orientierungswert für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Die Variantenuntersuchung ist nicht bindend; die konkrete Planung wird in den weiteren Leistungsphasen gemeinsam mit den Planungsbeteiligten entwickelt und fortgeschrieben.Hauptmerkmale des VerfahrensIn der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare für den Bereich der Objektplanung mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 30 Stunden staatlich geprüfter Techniker - 20 Stunden Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelt so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung der Angebote fließen die Zeithonorare für den Bereich der Objektplanung mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein:
- 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber
- 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure
- 30 Stunden staatlich geprüfter Techniker
- 20 Stunden Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Beschreibung
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Kosten- und Terminsicherung im Rahmen der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termingerecht, kostengerecht und Qualität gesichert erfolgt, und zwar nicht nur die eigene des Bieters, sondern auch diejenige der Fachplaner. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt und das erwarten lässt, dass die Leistung termingerecht, kostengerecht und Qualität gesichert erbracht wird. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert wird, dass die Projektziele sichergestellt werden und eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0-10 Punkten:
- 0-3 Punkte: Qualitätsmanagement wird kein oder nur wenig Wert beigemessen; termingerechte, kostengerechte und qualitätsgesicherte Planung ist nicht zu erwarten.
- 4-6 Punkte: Qualitätsmanagement erfolgt durch systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI; termingerechte, kostengerechte und qualitätsgesicherte Leistungserbringung ist zu erwarten.
- 7-10 Punkte: Zusätzlich wird der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit anderen Fachplanern so organisiert, dass Projektziele sichergestellt und der Bauherr spürbar entlastet wird.
Beschreibung
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks während der Bauzeit" ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich die fachliche Ausgestaltung der ausgeschriebenen ingenieurtechnischen Kontrolle des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen wird. Die Bewertung erfolgt wie folgt: 0-3 Punkte: Die Beschreibungen sind unvollständig oder unscharf; Kontrollanlässe und Prüfschwerpunkte sind nicht nachvollziehbar dargestellt. 4-6 Punkte: Die Vorgehensweise ist fachlich fundiert und beschreibt angemessene Kontrollanlässe, tragwerksrelevante Prüfpunkte sowie ein sachgerechtes Vorgehen bei Abweichungen. 7-10 Punkte: Es wird ein besonders strukturiertes und fachlich durchgearbeitetes Kontrollkonzept dargestellt, mit klaren Prüfschritten, differenzierten Kontrollanlässen und nachvollziehbaren Kriterien zur Bewertung von Abweichungen.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0-10 Punkten:
- 0-3 Punkte: Beschreibungen sind unvollständig oder unscharf; Kontrollanlässe und Prüfschwerpunkte sind nicht nachvollziehbar dargestellt.
- 4-6 Punkte: Vorgehensweise ist fachlich fundiert und beschreibt angemessene Kontrollanlässe, tragwerksrelevante Prüfpunkte sowie ein sachgerechtes Vorgehen bei Abweichungen.
- 7-10 Punkte: Es wird ein besonders strukturiertes und fachlich durchgearbeitetes Kontrollkonzept dargestellt, mit klaren Prüfschritten, differenzierten Kontrollanlässen und nachvollziehbaren Kriterien zur Bewertung von Abweichungen.
Beschreibung
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das Verbesserungsvorschläge zu Gunsten des Auftraggebers beinhaltet, u.a. eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0-10 Punkten:
- 0-3 Punkte: Führt zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers (z.B. haftungsbeschränkende Vereinbarungen, Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Reduzierung der Leistungspflichten).
- 4-6 Punkte: Führt zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers (z.B. Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche).
- 7 Punkte: Regelt keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster.
- 8-10 Punkte: Beinhaltet Verbesserungsvorschläge zugunsten des Auftraggebers, u.a. eine günstigere Risikoverteilung als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Nicht angegeben.
Beschreibung
Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Dokumentationsanforderung
Nicht angegeben.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Verbandgemeinde Rhein-Nahe
- Titel
- Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Mainz-Bingen