Gebärdensprachdolmetschende an den Standorten Berlin und Großraum München
Tolketjenester
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, benötigt Gebärdensprachdolmetscherdienste an den Standorten Berlin und im Großraum München im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots (100 % Preis). Bewerber müssen mindestens drei Referenzen für Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch einreichen, die nicht älter als drei Jahre sind. Mindestens eine Referenz muss Dolmetscherleistungen im Kontext öffentlicher Veranstaltungen (Politik, Verwaltung oder Justiz) umfassen, und mindestens eine Referenz muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholter Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber aufweisen. Für jede vorgesehene technische Fachkraft sind Qualifikationsnachweise (Diplom-Gebärdensprachdolmetscher oder BA/MA Gebärdendolmetschen oder staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher), ein Identitätsnachweis und bei Nicht-Muttersprachlern ein C2-Zertifikat für Deutsch vorzulegen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 22899610-5414
- Kontakt-E-Mail
- B24.14@bescha.bund.de
- Adresse
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Gebärdensprachdolmetschende an den Standorten Berlin und Großraum München
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular". Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt. Zuschlagslimitierung: In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass der Bieter, sofern es sich um eine freiberufliche Einzelperson handelt, zwar für alle vier Lose ein Angebot einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann. Sofern es sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson handelt, kann der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden, sofern für die Lose jeweils unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sind. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen: Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der vier Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt. Sollten unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los. Sollte hingegen von mehreren Bietern bei vier Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten, es sei denn es handelt sich beim Bieter nicht um eine Einzelperson und für die jeweiligen Lose wurden unterschiedliche technische Fachkräfte benannt. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Bewertungsmethode
Die Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses erfolgt auf der Grundlage des geringsten Gesamtpreises inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular". Bei Preisgleichheit entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Es gibt eine Zuschlagslimitierung: Eine freiberufliche Einzelperson kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Bei mehreren Losen für einen Bieter, der keine Einzelperson ist, müssen unterschiedliche technische Fachkräfte benannt sein. Die Wertung erfolgt, indem zunächst das preisgünstigste Angebot pro Los ermittelt wird. Wenn ein Bieter bei einem Los das einzige bedingungsgemäße Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag für dieses Los und wird bei anderen Losen nicht mehr berücksichtigt. Wenn unterschiedliche Bieter bei den vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag für das jeweilige Los. Wenn derselbe Bieter bei vier Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat, erhält er den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit den Angebotspreisen des nächstgünstigsten Bieters der anderen Lose den günstigsten Gesamtpreis der vier Lose ergibt.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Der Bieter muss mindestens drei geeignete Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung einreichen. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch umfassen. Mindestens eine der drei Referenzen muss Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch im Kontext öffentlicher Veranstaltungen in einem der Bereiche Politik, Verwaltung oder Justiz beinhalten. Mindestens eine der drei Referenzen muss eine Auftragsdauer von mindestens sechs Monaten bei wiederholender Einsatztätigkeit beim gleichen Auftraggeber beinhalten. Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Dokumentationsanforderung
Einzureichen ist eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen unter Verwendung des Formulars "Vordruck Referenzen". Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Sofern aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht gemacht werden können, sind diese Gründe mit dem Angebot mitzuteilen und ein anderer geeigneter Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Wert des Auftrags kann auch in Margen angegeben werden (z.B. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschreibung
Für die Erbringung der Leistung dürfen ausschließlich Gebärdensprachdolmetschende eingesetzt werden, die die unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
Dokumentationsanforderung
Für jede vorgesehene technische Fachkraft sind folgende Dokumente einzureichen: Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d) bzw. BA/MA Gebärdendolmetschen oder Abschlusszeugnis Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher (m/w/d)), Identitätsnachweis (bspw. Reisepasses oder Personalausweis), Zertifikat Sprachniveau C2 (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist. Die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung pro Los eingesetzt werden sollen, auch diejenigen, die nicht dem Unternehmen angehören, sind im Dokument "Technische Fachkräfte" zu benennen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Titel
- Gebärdensprachdolmetschende an den Standorten Berlin und Großraum München
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…