Suche

  • Suche


    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      20. mai kl. 05:1020. mai 2025 kl. 05:10
    2. Vertragsbeginn

      28. mai kl. 00:0028. mai 2026 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge/Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß § 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind die Linien 226, 232, 233, 234 und 265 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Linie 226 bis in das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden, die Linie 265 in das Gebiet des Landkreises Bautzen führt (Aufgabenträgerschaft liegt stets in Gänze beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Option, einzelne zusätzliche Verkehrsleistungen aus den weiter fortbestehenden Linien 228 und 229 im VVO in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu integrieren. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe verwiesen (https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Nahverkehrsplan.pdf). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Nahverkehrsplan derzeit fortgeschrieben wird. Es ist eine Beschlussfassung für Ende 2026 geplant, das Inkrafttreten für Anfang 2027. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.landratsamt-pirna.de/oepnv.html zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 513.800 Fahrplankilometer pro Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich unter https://www.rvsoe.de/fahrplan/fahrplaene bzw. aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Die optional möglichen zusätzlichen Leistungen belaufen sich auf ca. 100.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 09.08.2027 beschränkt. Sie beginnt am 28.05.2026.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß § 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind die Linien 226, 232, 233, 234 und 265 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Linie 226 bis in das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden, die Linie 265 in das Gebiet des Landkreises Bautzen führt (Aufgabenträgerschaft liegt stets in Gänze beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat die Option, einzelne zusätzliche Verkehrsleistungen aus den weiter fortbestehenden Linien 228 und 229 im VVO in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu integrieren. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe verwiesen (https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Nahverkehrsplan.pdf). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Nahverkehrsplan derzeit fortgeschrieben wird. Es ist eine Beschlussfassung für Ende 2026 geplant, das Inkrafttreten für Anfang 2027. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.landratsamt-pirna.de/oepnv.html zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 513.800 Fahrplankilometer pro Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich unter https://www.rvsoe.de/fahrplan/fahrplaene bzw. aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Die optional möglichen zusätzlichen Leistungen belaufen sich auf ca. 100.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 09.08.2027 beschränkt. Sie beginnt am 28.05.2026.

      Kontaktperson
      Frau Ronny Vogel
      Kontakttelefon
      004935015154403
      Kontakt-E-Mail
      verkehrswesen@landratsamt-pirna.de
      Adresse
      Schloßhof 2-4, 01796 Pirna

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
    Titel
    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen
    Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr
    im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
    Typ
    PlanungPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
    Dauer
    439 Tage

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

      Planung25. juni 2026
    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      Planung14. juli 2026
    • Landkreis Lüneburg

      Persontransporttjenester

      Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus

      Der Landkreis Lüneburg plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr für das Teilnetz 4 im Amt Neuhaus an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 281.446 Fahrplankilometern und erfordert Fahrzeuge, die den hvv-Standards entsprechen, maximal 6 Jahre alt sind und die Abgasnorm Diesel EURO 6 oder besser erfüllen. Das Fahrpersonal muss über gute Deutschkenntnisse, detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse sowie ein Deeskalationstraining verfügen.

      Planung29. juni 2026
    • Kreis­verkehrs­gesellschaft Offenbach mbH

      Persontransporttjenester

      Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Verkehrsnetz West-Mitte-Feinerschließung

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Linien- und Linienbedarfsverkehr mit Bussen und PKW, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund. Interessierte Lieferanten können sich an der Marktdialogphase beteiligen, um Input für die Gestaltung des Verkehrsnetzes West-Mitte-Feinerschließung zu geben.

      Planung1. okt. 2026
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(43 Tage)