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    Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus

    Landkreis Lüneburg

    Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus

    1. Fragefrist

      20. jan. kl. 11:0020. januar 2026 kl. 11:00
    2. Angebotsfrist

      3. feb. kl. 11:003. februar 2026 kl. 11:00
    3. Vertragsbeginn

      30. april kl. 22:0030. april 2026 kl. 22:00
    4. Bindefrist

      3. mai kl. 10:003. mai 2026 kl. 10:00
    5. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      29. juni kl. 08:1829. juni 2026 kl. 08:18

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Lüneburg/Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
    Brief

    Persontransporttjenester

    Der Landkreis Lüneburg plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr für das Teilnetz 4 im Amt Neuhaus an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 281.446 Fahrplankilometern und erfordert Fahrzeuge, die den hvv-Standards entsprechen, maximal 6 Jahre alt sind und die Abgasnorm Diesel EURO 6 oder besser erfüllen. Das Fahrpersonal muss über gute Deutschkenntnisse, detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse sowie ein Deeskalationstraining verfügen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Lüneburg ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG i.V.m. § 16 NKomVG Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Er beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 31.12.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt wird. Die Inhousevergabe an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg, Gebrüder-Heyn-Straße 18, 21337 Lüneburg als kreiseigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeiten der erfassten Linien lassen sich positive Netzwerkeffekte nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG als Teilnetz 4 erreichen. Erfasst sind die Linien 506, 507, 508, 509, 512, 513 in der Gemeinde Amt Neuhaus und dem ostelbischen Teil der Stadt Bleckede. Die hvv-Linie 507 ist aktuell noch in Mecklenburg-Vorpommern konzessioniert, geht jedoch in das Teilnetz 4 über. Die einzelnen Fahrplanentwürfe ab 13.08.2026 sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://teambeam.leinemann-partner.de/transfer/get/tvd266dlxevr6svh1ndzii93x0navdbifcmpox0l. Der derzeit zugrunde zu legende Leistungsumfang ergibt sich aus den beigefügten Fahrplänen und umfasst ein Volumen von insgesamt ca. 281.446 Fahrplankilometern pro Jahr. Etwaige Netzveränderungen im Nahverkehrsplanzeitraum innerhalb des Teilnetzes 4 sind bereits vom Auftrag umfasst. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer aus-reichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht. Änderungen können sich insb. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplan- und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeug- und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes unter http://www.hvv. de/fahrplaene/linienfahrplan zu den einzelnen Liniennummern veröffentlicht. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif publiziert. Es gelten die Bedienungsstandards hinsichtlich der Erschließungsqualität und Verbindungsqualität (Verkehrszeiten, Beförderungszeiten und Erreichbarkeiten, Umsteigehäufigkeit und Bedienungshäufigkeit) des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen. Die konkreten Anforderungen an die jeweiligen Linien und der Umfang der Verkehrsleistungen sind den derzeitigen Fahrplänen zu entnehmen. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen sind die Vorgaben gemäß Ziff. 2.10. des NVP mit den nachfolgend dargestellten Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. Alle Fahrzeuge müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden und den rechtlichen Bestimmungen (insbes. PBefG, BOKraft, StVZO etc.) entsprechen. Die in der jeweils aktuellen Fassung geltenden hvv-Standards gelten dabei als Mindestanforderung, die alle im Land-kreis Lüneburg eingesetzten Fahrzeuge jederzeit erfüllen müssen. Die Fahrzeuginstandhaltung und -wartung unterliegt der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Betreibers. Unfallschäden sind kurzfristig und fachgerecht zu beseitigen. Es sind Anforderungen an die Fahrzeugqualität, das Fahrzeugalter (max. 6 Jahre ab Erstzulassung) und die Abgasnorm (Diesel EURO 6 oder besser) zu erfüllen. Neben den geltenden hvv-Standards als Mindeststandard sind gemäß des NVP die nachfolgenden Ergänzungen einzuhalten. Der Landkreis Lüneburg erwartet vom Fahrpersonal folgende Schlüsselqualifikationen: • gute Kenntnisse der deutschen Sprache • detaillierte Orts-, Strecken- und Tarifkenntnisse • sichere und angemessene Fahrweise • Freundlichkeit gegenüber den Fahrgästen • angemessenes Erscheinungsbild • Deeskalationstraining Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich darüber hinaus gegenüber dem Landkreis, ihr Fahrpersonal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden. Zu jedem Schuljahresbeginn sind die Fahrerinnen/Fahrer ausführlich in die neuen Fahrpläne einzuweisen. Der Aufgabenträger hat das Recht, an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen bzw. sich auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Insbesondere ist das Fahrpersonal zur Einhaltung von Anschlüssen zu sensibilisieren. Hierzu zählt auch die Pflicht, bei verspäteten Zügen oder Bussen die Leitstelle zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen. Im Sinne der Fahrgäste sind nach Möglichkeit auch bei Verspätungen die Anschlüsse sicherzustellen. Das Verkehrsangebot wird innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung angepasst. Dies kann insbesondere Änderungen der Linienführung, der Bedienungsform (Linienverkehr oder flexible Bedienungsformen), der Fahrplanlage, der Verkehrsmenge, des Tarifs sowie weiterer Aspekte wie Fahrzeuge und sonstige Qualitätsstandards umfassen. Diese Änderungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und stellen keine Veränderung des Auftragsgegenstandes dar. Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lüneburg seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Die Vergabe erfolgt direkt und ist als öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1, 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 PBefG beabsichtigt.

      Kontaktperson
      Landkreis Lüneburg
      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      pbefg@landkreis-lueneburg.de
      Adresse
      Auf dem Michaeliskloster 4, 21337 Lüneburg

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    Auftraggeber
    Landkreis Lüneburg
    Titel
    Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Direktvergabe/Inhousevergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Straßenpersonenverkehr - Teilnetz 4 im Amt Neuhaus
    Typ
    PlanungPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60140000Bedarfspersonenbeförderung

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

      Planung25. juni 2026
    • Landkreis Nienburg/Weser

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“

      Der Landkreis Nienburg/Weser plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“ an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH). Der Vertrag umfasst Personenverkehrsdienste im Umfang von ca. 1,2 Millionen Fahrplankilometern pro Jahr und verpflichtet den Betreiber zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die VGH hat den Vertrag heute.

      Planung26. juni 2026
    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      Planung14. juli 2026
    • Kreis Steinburg

      Fergetransport

      Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)

      Der Kreis Steinburg benötigt Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für die Teilnetze Nord, Ost und West im Kreis Steinburg, Deutschland, mit einer Laufzeit von 12 Jahren ab dem 01.01.2028. Die jährliche Leistung beträgt ca. 2,12 Millionen Fahrplan-Kilometer mit maximal 39 gleichzeitig stattfindenden Fahrten. Die Dienstleistungen umfassen Busverkehrsleistungen, wobei einzelne Linien auch durch die angrenzenden Kreise Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg verlaufen. Die Verkehrsverträge werden als Bruttoverträge ausgeführt. Anforderungen an Tarife und Qualität sind auf den Webseiten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) und des SH-Tarifs veröffentlicht.

      Wettbewerb mit Qualifikation9. april 2026
      26. april 2027(100+ Tage)
    • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Diepholz Nordost“

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Diepholz Nordost“, der jährlich etwa 892.000 Fahrplankilometer im Linienverkehr umfasst und die Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur beinhaltet. Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) hat wahrscheinlich den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

      Planung6. aug. 2026