Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Persontransporttjenester
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Ergebnis
- Gewinner
- Busverkehr Oder-Spree GmbH
- MWM-Solutions GmbH
- Anzahl Angebote
- 4
- Vertragswert
- -1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
- Kontakttelefon
- +49 3366 35-1805
- Kontakt-E-Mail
- oepnv@l-os.de
- Adresse
- Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).Hauptmerkmale des VerfahrensDer Aufgabenträger Landkreis Oder-Spree vergibt die Leistungen des übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr inklusive ein- und ausfahrender Verkehre in benachbarte Gebietskörperschaften in seinem Zuständigkeitsbereich in einem offenen wettbewerblichen Vergabeverfahren. Der Aufgabenträger nimmt damit seine Funktion als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 wahr. Am 16.07.2026 laufen die Liniengenehmigungen in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "On-Demand-Verkehr DALLI" und die darauf beruhenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) aus. In Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) werden Auftrag und Genehmigungen in einem dualen, zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde abgestimmten arbeitsteilig geregelten Verfahren vergeben bzw. erteilt: - Die Leistungsvergabe durch den Aufgabenträger mit Erteilung einer öDK bei Los 1 eines öDA bei Los 2 in der Form des Abschlusses von Verkehrsverträgen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und - das anschließende Genehmigungsverfahren mit Erteilung öffentlich-rechtlicher Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
Bewertungsmethode
Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte).
Beschreibung
Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
Beschreibung
Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung geprüft und mit dem Aufgabenträger abgestimmt werden. Ziel ist es, bei Neubeschaffung von Fahrzeugen die Möglichkeiten zur freiwilligen Berücksichtigung der CVD-Anforderungen zu prüfen und gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree eine sachgerechte, wirtschaftlich tragfähige Entscheidung zu treffen. Die Bewertung des optionalen Umsetzungskonzepts erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere Aussagen zu nachfolgenden Themen erwartet: - Darstellungen der Optionen für eine Umsetzung (Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Auswirkungen auf den Betrieb) - Technische Umsetzung in Bezug zur notwendigen Infrastruktur (Lade- bzw. Betankungsorte, Betriebshof- und Werkstattanforderungen) - Risikoanalyse
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die kein Umsetzungskonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 10 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche eine zuverlässige Umsetzung erwarten lassen.
Beschreibung
Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung bereits mit Inbetriebnahme eingehalten werden. Für den verpflichtenden Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen. Es ist zu beachten, dass der potenzielle und verpflichtende Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge sich auch im Zuschlagskriterium "Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept" widerspiegeln muss. Berücksichtigt wird der Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen an der Gesamtflotte des Leistungsgegenstands (einschließlich Reservefahrzeuge), zu dessen Einsatz sich der Bieter selbst verpflichtet.
Bewertungsmethode
- 10 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 100 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 9 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 90 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 8 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 80 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 7 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 70 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 6 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 60 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 5 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 50 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 4 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 40 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 3 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 30 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 2 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 20 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 1 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 10 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 0 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit keinem emissionsfreien Fahrzeug erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge).
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
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- Auftraggeber
- Landkreis Oder-Spree, Der Landrat
- Titel
- Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Oder-Spree