Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Forsikringstjenester
Die NRW.BANK AöR benötigt Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungsdienstleistungen in Düsseldorf. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung, wobei der niedrigste Preis zu 70 % und die Qualität des Versicherungsschutzes zu 30 % gewichtet werden. Anbieter müssen einen Gesamtumsatz von mindestens 10.000.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 nachweisen und mindestens eine Referenz für eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines Fuhrparks mit mindestens 50 gleichzeitig versicherten Pkws über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zwischen dem 15.10.2023 und dem 14.10.2026 vorweisen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Einkauf & Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0211 91741 1397
- Kontakt-E-Mail
- einkauf@nrwbank.de
- Adresse
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 06: Angebotsblatt (nachfolgend auch "Angebotsblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich brutto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Die in Ziffer 1 des Vordrucks 06 abgefragten Preisangaben zu Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung sind jeweils bezogen auf 1 Jahr für den gesamten Fuhrpark entsprechend "Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung: Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH" zu kalkulieren. (3.) Die in Ziffer 3 des Vordrucks 06 abgefragten Stückprämien müssen den Preisangaben des Bieters unter Ziffer 1 des Vordrucks 06 entsprechen. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 06 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. (6.) Die Summe der von dem Bieter im Angebotsblatt angegebenen Bruttoprämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung bildet den Angebotsvergleichspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-vergleichspreis erhält 70 Punkte. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: 70 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters.
Bewertungsmethode
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-vergleichspreis erhält 70 Punkte. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: 70 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters.
Beschreibung
(1.) Für die qualitativen Angebotsangaben zum Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ist der Vordruck 06: Angebotsblatt zu verwenden. (2.) Die Qualität des Versicherungsschutzes wird anhand folgender Unterkriterien bewertet. Die Unterkriterien betreffen ausschließlich die in dem Dokument "Besondere Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) als "nicht zwingend" gekennzeichneten Bedingungen. Unterkriterien: - Kündigungsfrist (Teil A / 11): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Eigenschäden außerhalb der Betriebsgrundstücke (Teil B / 1.2): Bewertungsmethode: binär; 2 Punkte - Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" (Teil B / 2.8): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Bergungskosten (Teil B / 2.9): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Überspannungs- und Kurzschlussschäden (Teil B / 2.12): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Diebstahlschäden (Teil B / 2.13): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Einbruchschäden (Teil B / 2.15): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten (Teil B / 2.18): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Sachverständigengutachten / Sofortige Reparatur (Teil B / 2.19): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Entsorgungskosten (Teil B / 2.20): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte Summe 30 Hinweis: Angebote mit insgesamt weniger als 9 Punkten werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: a) Die Punktevergabe richtet sich nach der folgenden Wertungsmethodik: aa) Proportional bewertete Unterkriterien: Die Punkte werden linear proportional nach folgender Formel vergeben: Punkte = volle Punktzahl des Unterkriteriums × (angebotener Betrag ÷ Referenzbetrag), höchstens jedoch die volle Punktzahl des Unterkriteriums. Ein den Referenzbetrag übersteigendes Angebot führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Wird das Unterkriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Beim Unterkriterium "Bergungskosten" (Teil B / 2.9 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) ist für die Berechnung ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht. bb) Binär bewertete Unterkriterien: Bei Bedingungen, die nur enthalten oder nicht enthalten sein können (Teil B / 1.2, Teil B / 2.8 und Teil B / 2.18 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung), werden bei Erfüllung die volle Punktzahl, bei Nichterfüllung 0 Punkte vergeben. b) Die angebotene Höhe der Deckung ist bei den proportional bewerteten Unterkriterien in der Spalte "Beschreibung der Abweichungen" in dem Vordruck 06: Angebotsblatt in EUR anzugeben. c) Die Beträge werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. d) Die Punkte für das Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Auswertung des Vordruckes 06: Angebotsblatt, Ziffer 2 mit den vorstehenden Gewichtungen und Bewertungsregeln. In der Gesamtbewertung können für das Zuschlagskriterium "Qualität des Versicherungs-schutzes" also max. 30 Punkte vergeben werden.
Bewertungsmethode
Die Qualität des Versicherungsschutzes wird anhand folgender Unterkriterien bewertet. Die Unterkriterien betreffen ausschließlich die in dem Dokument "Besondere Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) als "nicht zwingend" gekennzeichneten Bedingungen. Angebote mit insgesamt weniger als 9 Punkten werden ausgeschlossen.
a) Die Punktevergabe richtet sich nach der folgenden Wertungsmethodik:
aa) Proportional bewertete Unterkriterien: Die Punkte werden linear proportional nach folgender Formel vergeben: Punkte = volle Punktzahl des Unterkriteriums × (angebotener Betrag ÷ Referenzbetrag), höchstens jedoch die volle Punktzahl des Unterkriteriums. Ein den Referenzbetrag übersteigendes Angebot führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Wird das Unterkriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Beim Unterkriterium "Bergungskosten" (Teil B / 2.9 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) ist für die Berechnung ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht.
bb) Binär bewertete Unterkriterien: Bei Bedingungen, die nur enthalten oder nicht enthalten sein können (Teil B / 1.2, Teil B / 2.8 und Teil B / 2.18 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung), werden bei Erfüllung die volle Punktzahl, bei Nichterfüllung 0 Punkte vergeben.
b) Die angebotene Höhe der Deckung ist bei den proportional bewerteten Unterkriterien in der Spalte "Beschreibung der Abweichungen" in dem Vordruck 06: Angebotsblatt in EUR anzugeben.
c) Die Beträge werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
d) Die Punkte für das Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Auswertung des Vordruckes 06: Angebotsblatt, Ziffer 2 mit den vorstehenden Gewichtungen und Bewertungsregeln. In der Gesamtbewertung können für das Zuschlagskriterium "Qualität des Versicherungs-schutzes" also max. 30 Punkte vergeben werden.
Unterkriterien
Beschreibung
Kündigungsfrist (Teil A / 11)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Beschreibung
Eigenschäden außerhalb der Betriebsgrundstücke (Teil B / 1.2)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: binär.
Beschreibung
Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" (Teil B / 2.8)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: binär.
Beschreibung
Bergungskosten (Teil B / 2.9)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional. Für die Berechnung ist ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht.
Beschreibung
Überspannungs- und Kurzschlussschäden (Teil B / 2.12)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Beschreibung
Diebstahlschäden (Teil B / 2.13)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Beschreibung
Einbruchschäden (Teil B / 2.15)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Beschreibung
Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten (Teil B / 2.18)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: binär.
Beschreibung
Sachverständigengutachten / Sofortige Reparatur (Teil B / 2.19)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Beschreibung
Entsorgungskosten (Teil B / 2.20)
Bewertungsmethode
Bewertungsmethode: proportional.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind.
Dokumentationsanforderung
Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die NRW.BANK entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektro-nische Datei) vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Beschreibung
Der Gesamtumsatz muss in jedem der Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Beschreibung
Mindestens 1 Referenz, die die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllt: (a) Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines Fuhrparks (b) mit einer Gesamtgröße von mindestens 50 zeitgleich versicherten Pkws (c) und laufende unterjährige Zu- und Abgänge von Fahrzeugen innerhalb des versicherten Fuhrparks (d) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026.
Dokumentationsanforderung
Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die NRW.BANK ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- NRW.BANK AöR
- Titel
- Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Düsseldorf, Kreisfreie Stadt