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    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167

    Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Sep 19, 5:01 AMSeptember 19, 2025 5:01 AM
    2. Vertragsbeginn

      Aug 1, 12:00 AMAugust 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2030 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)/Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel 166/167 mit den Buslinien 166 und 167 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen sind aufgrund des Linienverlaufs im Linienbündel 166/167 als betroffene Aufgabenträger einzubeziehen. Sie wirken daher im Verfahren mit, übernehmen jedoch grundsätzlich keine finanzielle Beteiligung an der Vergabe. Für die Stadt Völklingen gilt: Eine mögliche Beteiligung an der Finanzierung kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

    Über das Angebot

      Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel 166/167 mit den Buslinien 166 und 167 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2030 zu vergeben. Die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt Völklingen sind aufgrund des Linienverlaufs im Linienbündel 166/167 als betroffene Aufgabenträger einzubeziehen. Sie wirken daher im Verfahren mit, übernehmen jedoch grundsätzlich keine finanzielle Beteiligung an der Vergabe. Für die Stadt Völklingen gilt: Eine mögliche Beteiligung an der Finanzierung kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.

      Kontaktperson
      Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS) –Saarbrücken
      Kontakttelefon
      000
      Kontakt-E-Mail
      vergabe_zprs@zps-online.de

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
    Titel
    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für den Busverkehr im Linienbündel 166/167
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Regionalverband Saarbrücken

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      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

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      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“, welches die Linien 369, 380, 385 und 368 umfasst. Der Auftrag beinhaltet Verkehrsdienste des ÖPNV, einschließlich flexibler Bedienformen, und erfordert, dass der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringt. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat heute einen ähnlichen Vertrag.

      PlanungAug 11, 2026