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    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)

    Stadt Bünde

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      22. juli kl. 05:4222. juli 2025 kl. 05:42
    2. Änderung in Planung

      16. juli kl. 07:4116. juli 2026 kl. 07:41
    3. Vertragsbeginn

      26. juli kl. 00:0026. juli 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt Bünde/Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
    Brief

    Fergetransport

    Die Stadt Bünde plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste des Linienbündels B3 "Stadtverkehr Bünde", einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften, mit einem voraussichtlichen Umfang von ca. 367.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verpflichtet den Betreiber zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Die Stadt Bünde wird in einem Ergänzenden Dokument detailliertere Informationen bereitstellen.

    Über das Angebot

      Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste die zum Linienbündel B3 "Stadtverkehr Bünde" gehören einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 26.07.2027 voraussichtlich auf ca. 367.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

      Kontaktperson
      Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv), Herr Wollny
      Kontakttelefon
      +49 5731 84204-0
      Kontakt-E-Mail
      vergabe@mhv.de
      Adresse
      Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde

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    Qualifikationsanforderungen

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    Auftraggeber
    Stadt Bünde
    Titel
    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Dauer
    10 Jahre

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    • Landkreis Nienburg/Weser

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      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“

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      Planung26. juni 2026
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      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Diepholz Nordwest

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      Planung26. juni 2026
    • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

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      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Verden Ost“. Der ZVBN beabsichtigt, diesen Auftrag direkt an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) zu vergeben, die voraussichtlich auch den aktuellen Vertrag innehat. Der Vertrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Verden Ost“ im Landkreis Verden, einschließlich Buslinien und flexibler Bedienformen, mit einem geschätzten Umfang von ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.

      Planung6. aug. 2026
    • Kreis Lippe

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      Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Kreis Lippe (Linienbündel V)

      Der Kreis Lippe plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Personenverkehrsdienste im Linienbündel V, einschließlich fahrplanmäßiger und bedarfsabhängiger Verkehrsdienste, die auch abgehende Linien in benachbarte Gebietskörperschaften umfassen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 8 Jahren und verpflichtet den Betreiber zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Interessierte Lieferanten können sich an die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe GmbH (KVG Lippe) wenden, die die Ausschreibung als Vergabestelle durchführt.

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      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Diepholz Nordost“, der jährlich etwa 892.000 Fahrplankilometer im Linienverkehr umfasst und die Bereitstellung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur beinhaltet. Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) hat wahrscheinlich den Zuschlag für diesen Auftrag erhalten.

      Planung6. aug. 2026