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    Open-House-Rabattverträge 2025-05

    Techniker Krankenkasse

    Open-House-Rabattverträge 2025-05

    1. Vertragsbeginn

      Feb 1, 12:00 AMFebruary 1, 2025 12:00 AM
    2. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Apr 14, 5:41 AMApril 14, 2025 5:41 AM
    3. Änderung in Wettbewerb

      Apr 17, 5:59 AMApril 17, 2025 5:59 AM
    4. Änderung in Wettbewerb

      Jan 16, 10:04 AMJanuary 16, 2026 10:04 AM
    5. Änderung in Wettbewerb

      Apr 15, 6:47 AMApril 15, 2026 6:47 AM
    6. Fragefrist

      May 30, 9:59 PMMay 30, 2027 9:59 PM
    7. Vertragsende

      May 31, 12:00 AMMay 31, 2027 12:00 AM
    8. Angebotsfrist

      May 31, 9:58 PMMay 31, 2027 9:58 PM
    9. Eröffnungstermin

      May 31, 9:59 PMMay 31, 2027 9:59 PM
    10. Bindefrist

      May 31, 9:58 PMMay 31, 2029 9:58 PM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Techniker Krankenkasse/Open-House-Rabattverträge 2025-05
    Brief

    Farmasøytisk engroshandel

    Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.06.2025 und endend spätestens am 31.05.2027. Die Verträge umfassen die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel, wobei alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V vertragsgegenständlich sind. Die Lieferung erfolgt in Hamburg. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

    Über das Angebot

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.06.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      Kontakttelefon
      +49 4069094-040
      Kontakt-E-Mail
      DZEM@tk.de
      Adresse
      Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.

      Dokumentationsanforderung

      Die Angabe zur "Art des Kriteriums" ist vorliegend nicht relevant, sondern den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Techniker Krankenkasse
    Titel
    Open-House-Rabattverträge 2025-05
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    33600000Arzneimittel
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Hamburg

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-05

      Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.05.2026 und endend spätestens am 30.04.2028. Es sollen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über spezifische Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel geschlossen werden. Die Verträge umfassen alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen über Vertragsinhalte geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Es wird keine Exklusivität zugesichert. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbMar 17, 2026
      Apr 30, 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2026-01

      Die Techniker Krankenkasse beabsichtigt, Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit pharmazeutischen Unternehmern über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel abzuschließen. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.03.2026 und endend spätestens am 29.02.2028. Der Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Die Lieferung der pharmazeutischen Produkte erfolgt in Hamburg. Als Qualifikationsanforderung müssen Bieter pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG sein, deren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

      WettbewerbJan 16, 2026
      Feb 29, 2028(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-01

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg für Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in den jeweiligen Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.03.2025 und endend spätestens am 28.02.2027. Es können nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG (bzw. eine Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) teilnehmen, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

      WettbewerbMay 4, 2026
      Feb 28, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-07

      Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.08.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

      WettbewerbDec 12, 2025
      Jul 31, 2027(100+ Tage)
    • Techniker Krankenkasse

      Farmasøytisk engroshandel

      Open-House-Rabattverträge 2025-06

      Die Techniker Krankenkasse benötigt pharmazeutische Produkte in Hamburg im Rahmen von Open-House-Rabattverträgen für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend frühestens am 01.07.2025 und endend spätestens am 30.06.2027. Ziel ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel, wobei immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners Vertragsgegenstand sind. Es gelten einheitliche Konditionen, und individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte finden nicht statt. Rabattverträge können nur mit pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR haben.

      WettbewerbAug 13, 2026
      Mar 31, 2028(100+ Tage)