Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Clusters 4 Ostthüringen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Telekommunikasjonstjenester
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Ostthüringen-Clusters 4. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.
Ergebnis
- Gewinner
- Thüringer Netkom GmbH
- Anzahl Angebote
- 1
- Vertragswert
- 3.644.602 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 36155989750
- Kontakt-E-Mail
- hallo@thueringer-glasfaser.de
- Adresse
- Schwerborner Straße 6, 99086 Erfurt
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ============================================================== Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Ostthüringen-Clusters 4. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte) Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: "das Bestangebot") erhielt die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte) Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhielt die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Pachtzahlung - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt in zwei Teilen:
- Monatliche Pachtzahlung für aktivierten Endkunden (max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung erhält 10 Punkte. Für andere Angebote wird die prozentuale Differenz zur höchsten Pachtzahlung berechnet. Für jede 1 % Differenz wird 0,1 Punkte abgezogen.
- Monatliche Fixpacht für passive Gigabitinfrastruktur (max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung erhält 20 Punkte. Für andere Angebote wird die prozentuale Differenz zur höchsten Fixpachtzahlung berechnet. Für jede 1 % Differenz wird 0,2 Punkte abgezogen.
Beschreibung
Bei der Wertung dieses Kriteriums wurden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür wurden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgte für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal konnten für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wurde jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: "das Bestangebot") erhielt die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Endkundenpreis - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte waren jeweils unter Verwendung des Formblattes (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte wurden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Endkundenprodukt 1 mit mind. 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte) - Endkundenprodukt 2 mit mind. 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte) - Endkundenprodukt 3 mit mind. 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte) - Endkundenprodukt 4 mit mind. 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte)
Bewertungsmethode
Für jedes der vier Endkundenprodukte (100 Mbit/s, 250 Gbit/s, 500 Mbit/s, 1.000 Mbit/s Download) können maximal 2,5 Punkte erzielt werden. Die Bewertung erfolgt einzeln für jedes Produkt:
- Die monatlichen Kosten (brutto) für 24 Monate werden hochgerechnet und mit einmaligen/zusätzlichen Einrichtungskosten summiert.
- Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis ("Bestangebot") erhält die vollen 2,5 Punkte.
- Für verbleibende Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Für jede 1 % Differenz werden 0,025 Punkte abgezogen.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: * Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar. (10 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar. (5 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar. (0 Punkte)
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten basierend auf der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und dem Umfang der Angaben zur Qualität der technischen Lösungen und der passiven Netztechnik:
- 10 Punkte: Konzept ist plausibel, nachvollziehbar, umfangreich und schlüssig bezüglich technischer Lösungen und Anforderungen an passive Netztechnik.
- 5 Punkte: Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen über technische Lösungen und weitestgehend nachvollziehbaren Anforderungen an passive Netztechnik.
- 0 Punkte: Konzept ist stichpunktartig, lückenhaft oder nicht schlüssig bezüglich technischer Lösungen und/oder Anforderungen an passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: * Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können. (20 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen. (10 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssige Erkenntnis über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz. (0 Punkte)
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten basierend auf der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und dem Umfang der Angaben zur Qualität des Netzbetriebs und des Services:
- 20 Punkte: Konzept ist plausibel, nachvollziehbar, umfangreich und schlüssig bezüglich Netzbetrieb und Service, mit vielfältigen Maßnahmen für Störfälle und der Sicherstellung eines zuverlässigen Netzbetriebs und umgehender Entstörung.
- 10 Punkte: Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen.
- 0 Punkte: Konzept ist stichpunktartig, lückenhaft oder nicht schlüssig bezüglich der Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen.
Beschreibung
Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: * Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann. (10 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen. (5 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung. (0 Punkte)
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten basierend auf der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und dem Umfang der Angaben zur Mitwirkung:
- 10 Punkte: Konzept ist plausibel, nachvollziehbar, umfangreich und schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkungen, mit vielfältigen Maßnahmen und der Sicherstellung einer zuverlässigen Mitwirkung.
- 5 Punkte: Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen über Art und Umfang der Mitwirkung.
- 0 Punkte: Konzept ist stichpunktartig, lückenhaft oder nicht schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkung.
Beschreibung
Mit dem Angebot war ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: * Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann. (10 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen. (5 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung. (0 Punkte)
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten basierend auf der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und dem Umfang der Angaben zur Mitwirkung im Marketing- und Vertriebskonzept:
- 10 Punkte: Konzept ist plausibel, nachvollziehbar, umfangreich und schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkungen, mit vielfältigen Maßnahmen und der Sicherstellung einer zuverlässigen Mitwirkung.
- 5 Punkte: Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen über Art und Umfang der Mitwirkung.
- 0 Punkte: Konzept ist stichpunktartig, lückenhaft oder nicht schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkung.
Beschreibung
Mit dem Angebot war ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. (max. 5 Punkte) Bewertet wurden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: * Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können. (5 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen. (2,5 Punkte) * Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements. (0 Punkte)
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten basierend auf der Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und dem Umfang der Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung:
- 5 Punkte: Konzept ist plausibel, nachvollziehbar, umfangreich und schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkungen und des Managements, mit vielfältigen Maßnahmen und der Sicherstellung einer zuverlässigen Mitwirkung und eines zuverlässigen Managements.
- 2,5 Punkte: Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar, mit teilweisen Erkenntnissen über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
- 0 Punkte: Konzept ist stichpunktartig, lückenhaft oder nicht schlüssig bezüglich Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements.
Beschreibung
Mit dem Angebot war anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. (max. 5 Punkte) Die Bewertung erfolgte für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung mussten sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal konnten für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wurde wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: "das Bestangebot") erhielt 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung - zum Bestangebot ermittelt. Ergab sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhielt dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Bewertungsmethode
Maximal 5 Punkte können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung erzielt werden. Die Bewertung erfolgt für die Errichtung auf bis zu 10 Metern und umfasst alle Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses.
- Das Angebot mit den wirtschaftlichsten Kosten ("Bestangebot") erhält 5 Punkte.
- Für verbleibende Angebote wird die prozentuale Differenz zum Bestangebot ermittelt. Für jede 1 % Differenz werden 0,05 Punkte abgezogen.
Qualifikationsanforderungen
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
- Titel
- Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten des Clusters 4 Ostthüringen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Saale-Holzland-Kreis