Personalgestellung für die ärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Brann- og sikkerhetstjenester
Die RKiSH ist gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) mit der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes für ihre Gesellschafter bzw. Dritte, mit welchen entsprechende Durchführungsverträge bestehen, beauftragt. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die Unterstützung des medizinisch rettungsdienstlichen Personals durch telemedizinische Anwendungen gemäß § 13 Abs. 5 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Personalgestellung für die notärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH in Form einer Arbeitenehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 481787660
- Kontakt-E-Mail
- j.osnabruegge@rkish.de
- Adresse
- Willy-Brand-Straße 41, 70173 Stuttgart
Die RKiSH ist gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) mit der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes für ihre Gesellschafter bzw. Dritte, mit welchen entsprechende Durchführungsverträge bestehen, beauftragt. In diesem Zusammenhang ist sie gemäß § 4 SHRDG verantwortlich für die Sicherstellung des Rettungsdienstes in diesem Rettungsdienstbereich. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die Unterstützung des medizinisch rettungsdienstlichen Personals durch telemedizinische Anwendungen gemäß § 13 Abs. 5 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Personalgestellung für die notärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH in Form einer Arbeitenehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
Konzept für die Durchführung der tele-notärztlichen Versorgung
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Dokumentationsanforderung
Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Beschreibung
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB.
Dokumentationsanforderung
Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ (Anlage 5).
Beschreibung
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt die Auftraggeberin eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
Dokumentationsanforderung
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Bei Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten: gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates. Falls nicht ausgestellt oder nicht alle Ausschlussgründe erwähnt: Versicherung an Eides statt oder förmliche Erklärung.
Beschreibung
Aktuelle Auskunft (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) über den Unternehmer als natürliche Person bzw. über die juristische Person oder Personenvereinigung. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt die Auftraggeberin eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 2 des GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters bzw. der betreffenden Personen abgibt.
Dokumentationsanforderung
Aktuelle Auskunft (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Bei Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten: gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates. Falls nicht ausgestellt oder nicht alle Ausschlussgründe erwähnt: Versicherung an Eides statt oder förmliche Erklärung.
Beschreibung
Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Dokumentationsanforderung
Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6).
Beschreibung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.09.2025 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.08.2030). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche diese im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen.
Dokumentationsanforderung
Entweder: Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen. Oder: Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Beschreibung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für den Notarztdienst nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Dokumentationsanforderung
Formblatt „Referenz: Mitwirkung in der tele-notärztlichen Versorgung“ in Anlage 7.
Beschreibung
Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Für die tele-notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens drei (3) Personen für jedes Los erforderlich. Erbringe der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese drei (3) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Tele-Notärzte“ in Anlage 8. Falls der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte verfügt, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden- Württemberg
- Titel
- Personalgestellung für die ärztliche Besetzung der Telenotarztzentrale der RKiSH
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Pinneberg
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…