Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Als Dienstleistung für Staatsanwaltschaften und andere berechtigte Behörden führt das BfJ nach § 492 Strafprozessordnung (StPO) das Zentrale Staatsan-waltliche Verfahrensregister (ZStV). Dieses Register speichert bundesweit ent-stehende Daten zu Ermittlungsverfahren gegen Personen. Die gespeicherten Daten entstehen bei Staatsanwaltschaften und auch bei steuerstrafrechtli-chen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sowie Zollbehörden. Eine zentrale Datenhaltung vernetzt Staatsanwaltschaften und weitere be-rechtigte Behörden für einen effektiven Austausch ergänzender Informationen zu Beschuldigten. Maßnahmen in Ermittlungsverfahren können damit besser koordiniert werden, z.B. bei überörtlich agierenden Tätern und Mehrfachtätern. Die Vermeidung von Doppelverfahren und eine möglichst frühzeitige Einrich-tung von Sammelverfahren sind weitere Zwecke des zentralisierten Datenaus-tausches im ZStV. Weitere rechtliche Vorgaben sind in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrVO) geregelt. Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.
Ergebnis
- Gewinner
- USU Digital Consulting GmbH
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- Nicht angegeben
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- Ausschreibungen@bfj.bund.de
- Adresse
- Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Als Dienstleistung für Staatsanwaltschaften und andere berechtigte Behörden führt das BfJ nach § 492 Strafprozessordnung (StPO) das Zentrale Staatsan-waltliche Verfahrensregister (ZStV). Dieses Register speichert bundesweit ent-stehende Daten zu Ermittlungsverfahren gegen Personen. Die gespeicherten Daten entstehen bei Staatsanwaltschaften und auch bei steuerstrafrechtli-chen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sowie Zollbehörden. Eine zentrale Datenhaltung vernetzt Staatsanwaltschaften und weitere be-rechtigte Behörden für einen effektiven Austausch ergänzender Informationen zu Beschuldigten. Maßnahmen in Ermittlungsverfahren können damit besser koordiniert werden, z.B. bei überörtlich agierenden Tätern und Mehrfachtätern. Die Vermeidung von Doppelverfahren und eine möglichst frühzeitige Einrich-tung von Sammelverfahren sind weitere Zwecke des zentralisierten Datenaus-tausches im ZStV. Weitere rechtliche Vorgaben sind in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrVO) geregelt. Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Der Zuschlag auf Basis der erweiterten Richtwertmethode
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
- Titel
- Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Bonn, Kreisfreie Stadt
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…