Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Arkitekttjenester
Die Stadt Haldensleben benötigt Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte "Max und Moritz" in Haldensleben, Börde. Das Projekt umfasst den Neubau eines Kita-Gebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende, wobei mindestens eine Krippen- und eine Kita-Gruppe vollständig barrierefrei sein müssen. Das Bestandsgebäude muss während der Bauphase erhalten bleiben und weitergenutzt werden können. Für die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 wird eine Kostenhöhe von 6.800.000 € brutto zugrunde gelegt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI, gefolgt von den Leistungsphasen 5 bis 9. Die Zuschlagsentscheidung basiert auf dem Wettbewerbsergebnis (45 %), Organisation und Struktur (30 %) sowie der Honorarforderung (25 %). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis von drei Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre: eines über einen Neubau oder eine Erweiterung von mindestens 1.750 m² BGF (Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI), eines über einen Neubau oder eine Erweiterung mit Baukosten (KG 300+400) von mindestens 2.500.000 € und Honorarzone III (Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI), sowie eines Projekts, das anteilig mit öffentlichen Fördermitteln umgesetzt wurde (Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI). Es sind mindestens zwei unterschiedliche Bauvorhaben als Referenzen nachzuweisen. Des Weiteren ist eine aktive Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. € für Personen- und 3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden erforderlich, sowie der Nachweis einer personellen Mindestkapazität von mindestens zwei Architekt:innen mit der geforderten beruflichen Qualifikation. Bewerber müssen die Berufsbezeichnung "Architekt" tragen dürfen und eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt besitzen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 039044792301
- Kontakt-E-Mail
- bauamt@haldensleben.de
- Adresse
- Markt 20-22, 39340 Haldensleben
Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" durch. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert werden. Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Der Neubau ist so auf dem Grundstück zu platzieren, dass das bestehende Kitagebäude während der Bauphase erhalten bleiben und weitergenutzt werden kann. Eine Überbauung bzw. Inanspruchnahme der Bestandsfläche durch den Neubau ist daher nicht möglich. Der Abriss des Bestandsgebäudes und etwaige Zwischenlösungen sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende mit folgender Gruppenstruktur zu planen: - 6 Kita-Gruppen - 3 Krippengruppen Mindestens eine Krippengruppe und eine Kita-Gruppe sind einschließlich der jeweils zugehörigen Räume und Erschließung vollständig barrierefrei auszubilden. Ein- und zweigeschossige Entwürfe werden gleichwertig beurteilt. Maximale Geschossigkeit: 2 Geschosse. Bei zweigeschossiger Ausführung ist ein Personenaufzug erforderlich, der zugleich die Funktion eines Lastenaufzugs übernehmen soll. Für das Vorhaben wird für die Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276 eine Kostenhöhe von 6.800.000,- € brutto zu Grunde gelegt. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) mi den drei Preistragenden vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen. Die geplante Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit zur Bewilligung der Fördermittel durch das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" des Bundes (BWSB). Direkt im Anschluss an den Wettbewerb wird die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Anschließend sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das Ergebnis des vorgeschalteten Planungswettbewerbs wird mit 45 % in die Zuschlagsentscheidung einbezogen. Grundlage ist die durch das Preisgericht festgestellte Rangfolge bzw. Bewertung der Wettbewerbsarbeit. Eine erneute fachliche Bewertung der Wettbewerbsarbeit erfolgt im Verhandlungsverfahren nicht. Das Zuschlagskriterium dient ausschließlich der Berücksichtigung des bereits festgestellten Wettbewerbsergebnisses.
Bewertungsmethode
Die Preistragenden erhalten folgende Bepunktung:
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- Preis: 67,5 Punkte
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- Preis: 49,5 Punkte
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- Preis: 31,5 Punkte
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Beschreibung
max. 45 Punkte (vgl. 01_Zuschlagskriterien) -Vorstellung Projektteam max. 3 Punkte -Einhaltung Kostenvorgaben im Planungsprozess max. 9 Punkte - Einhaltung Terminvorgaben im Planungsprozess max. 6 Punkte - Einhaltung Qualitätsvorgaben im Planungsprozess max. 6 Punkte -Einhaltung Kostenvorgaben im Bauprozess max. 9 Punkte - Einhaltung Terminvorgaben im Bauprozess max. 6 Punkte - Einhaltung Qualitätsvorgaben im Bauprozess max. 6 Punkte
Beschreibung
Bewertet wird der Gesamtbetrag des Honorars inklusive der besonderen Leistungen und der Nebenkosten in Euro. Sofern der Bieter für die besonderen Leistungen kein zusätzliches Honorar fordert, ist 0,00 € einzutragen. Grundlage für die Honorarermittlung sind die Kostenangaben aus der Auslobung. Die Nettowerte bilden sodann die anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung.
Bewertungsmethode
Das niedrigste Angebot erhält die maximale Anzahl von 1 Punkt. Alle übrigen Angebote werden nach dem folgenden Schema bewertet: Es wird die prozentuale Abweichung des Gesamthonorarbetrages vom niedrigsten Angebot ermittelt. Der ermittelte Prozentwert wird vom Maximalpunktwert 1 abgezogen. Abweichungen von über 100 Prozent im Vergleich zum niedrigsten Angebot werden mit 0 Punkten bewertet.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, welches den Neubau oder die Erweiterung (keine Sanierung) eines Gebäudes mit mindestens 1.750 m² BGF unter Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte (Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren).
Dokumentationsanforderung
Die Referenzen müssen vollständig mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Beschreibung
Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, welches die Objektplaung Gebäude in vergleichbarer Komplexität, den Neubau oder die Erweiterung (keine Sanierung) eines Gebäudes mit Baukosten (Brutto) der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 von mindestens 2.500.000,-€ und der Honorarzone III unter Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte (Leistungsabschluss in den letzten 10 Jahren).
Dokumentationsanforderung
Die Referenzen müssen vollständig mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Beschreibung
Eine Referenz über ein abgeschlossenes Projekt, dessen Umsetzung mindestens anteilig unter Einsatz öffentlicher Fördermittel im Rahmen eines Zuwendungsbaus erfolgte und die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI zum Inhalt hatte, Abschluss innerhalb der letzten 10 Jahre.
Dokumentationsanforderung
Die Referenzen müssen vollständig mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Beschreibung
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung "Architekt" oder vergleichbar tragen darf.
Dokumentationsanforderung
Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
Beschreibung
Nachweis einer personellen Mindestkapazität von mindestens zwei Architekt:innen mit der geforderten beruflichen Qualifikation, die im Auftragsfall für die Bearbeitung der Planungsleistungen zur Verfügung stehen.
Dokumentationsanforderung
Die Mindestkapazität ist im Teilnahmeantrag durch Eigenerklärung zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die personellen Kapazitäten gemeinsam berücksichtigt. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Beschreibung
Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Dokumentationsanforderung
Dokumentation erfordert keine spezifische Einreichung, da es sich um einen Ausschlussgrund handelt.
Beschreibung
Eine aktive Berufshaftpflichtversicherung. Für den Auftragsfall ist eine Mindestdeckungssume von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio € für Sach- und Vermögensschäden erforderlich. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss das Dreifache der vereinbarten Deckungssumme betragen.
Dokumentationsanforderung
Bei einer aktuell geringeren Deckungssumme ist die Zusage der Erhöhung durch den Versicherungsgeber im Auftragsfall erforderlich. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine aktive Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Im Auftragsfall kann auch eine gemeinsamer oder projektbezogener Versicherungsschutz bestehen.
Beschreibung
Eintrag in die Architektenkammer, z.B. durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der zuständigen Kammer (nicht älter als zwei Jahre) oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates. Bauvorlageberechtigte Ingenieure und juristische Personen sind zulässig, wenn diese einen für die Aufgabe verantwortlichen Architekten benennen. Zulassungsbereich Bewerber aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder aus den Vertragsstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Neben sind natürlichen Personen mit entsprechender Berufsberechtigung sind auch juristische Personen teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen umfasst und sowohl der bevollmächtigte Vertreter als auch der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen. Für ausländische Bewerber ist bei nicht gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung ein entsprechender Befähigungsnachweis nach den einschlägigen europäischen Anerkennungsregelungen ausreichend.
Dokumentationsanforderung
Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Bescheinigung der zuständigen Kammer (nicht älter als zwei Jahre) oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates. Für ausländische Bewerber ist bei nicht gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung ein entsprechender Befähigungsnachweis nach den einschlägigen europäischen Anerkennungsregelungen ausreichend.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Stadt Haldensleben
- Titel
- Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Börde