Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Kantine- og cateringvirksomhet
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Rahmenvereinbarung mit Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe geschlossen. Die Dienstleistungen sollen in Karlsruhe erbracht werden. Bei der Vergabe wurden der fiktive Angebotspreis (70 %) und das Realisierungskonzept (30 %) berücksichtigt. Es gingen 6 Angebote ein.
Ergebnis
- Gewinner
- Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG
- Anzahl Angebote
- 6
- Vertragswert
- -1 €
- Maximaler Rahmenvereinbarungswert
- Bis zu -1 €
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Referat 91 - Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 721824829-351
- Kontakt-E-Mail
- Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
- Adresse
- Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
fiktiver Angebotspreis
Beschreibung
Realisierungskonzept
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
Dokumentationsanforderung
Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen oder vergleichbarer Nachweis.
Beschreibung
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung.
Beschreibung
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Dokumentationsanforderung
Ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer.
Beschreibung
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers.
Beschreibung
Erklärung, falls der Bieter eine Bietergemeinschaft ist.
Dokumentationsanforderung
Ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft.
Beschreibung
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen.
Dokumentationsanforderung
Ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe.
Beschreibung
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen.
Dokumentationsanforderung
Ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Titel
- Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Karlsruhe, Stadtkreis