Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung, Durchführung und Evaluation vorhandener Ideen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Reisebyrå- og turisttjenester
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die Absicht, einen Rahmenvertrag mit Menlo Systems GmbH über die Weiterentwicklung, Durchführung und Evaluation vorhandener Ideen zur betrieblichen Gesundheitsförderung abzuschließen. Die Dienstleistungen sollen bundesweit in den jeweiligen Unternehmen erbracht werden, mit dem Ziel, die Anzahl der Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu erhöhen, die betriebliche Gesundheitsförderung aktiv umsetzen. Der geschätzte Gesamtwert für alle Rahmenverträge beträgt maximal 897.899 Euro. Es wurden 2 Angebote eingereicht.
Ergebnis
- Gewinner
- freiraumpioniere l landschaftsarchitekten gbr
- Anzahl Angebote
- 2
- Vertragswert
- 1 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +4930269311931
- Kontakt-E-Mail
- michaela.kindervater@vdek.com
- Adresse
- Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt
Damit sich die Anzahl der Kleinstunternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Kranken-häu-ser und Pflegeeinrichtungen, welche betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) aktiv in ihrem Unternehmen umsetzen, deutschlandweit erhöht, haben die gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage des Präventionsgesetzes (§ 20b Abs. 3 SGB V) sowie des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes und der Konzertierten Aktion Pflege 2016 auf der Bundesebene die BGF-Koordinierungsstelle Bund (BGF-KS) implementiert. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau haben dazu mit dem Informations- und Beratungsportal www.bgfkoordinierungsstelle.de eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen. Auf diesem Portal finden interessierte Unternehmen allgemeine Informationen zu BGF und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können außerdem zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen in Kontakt treten und eine kostenfreie BGF-Erstbe- ratung (vgl. https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/beratungsanfrage/) anfragen. Darüber hinaus können sich Unternehmen über die „Kassensuche“ durch Eingabe der Postleitzahl die Krankenkassen in ihrer Region anzeigen lassen und mit dem BGF-Bereich ihrer Wunschkasse in Kontakt treten. BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen stellen die Kontaktaufnahme von Anfragenden über das Portal sicher und führen die BGF-Erstberatung auf Basis des GKV-Leitfaden Prävention1 durch. Die daneben bestehenden regionalen BGF-KS in den 16 Bundesländern vernetzen sich unter anderem mit zentralen Mulitiplikator:innen wie den Unternehmensorganisationen und Pflegefachverbänden, um das Informations- und BGF-Erstberatungsangebot in den Unternehmen bekannt zu machen und für die Umsetzung von Betrieblicher Gesundheitsförderung zu werben. Dazu führen sie Informations- und Medienkampagnen durch, bieten digitale und analoge Fachveranstaltungen (vgl. https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/alle-veranstaltungen/) an und fördern die überbetriebliche Vernetzung. Politisch gewinnen die BGF-KS zunehmend an Bedeutung. Im Fokus steht das Ziel, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit BGF Maßnahmen zu erreichen, da diese einen Nachholbedarf in betrieblicher Gesundheitsförderung aufweisen. Die KKU stellen mit 2,4 Millionen Betrieben die größte Anzahl an Betrieben (ca. 96 %). Über 40 % aller Beschäftigten arbeiten in KKU, 18 % entfallen allein auf die Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten2. Gleichzeitig besteht die Herausforderung, dass eine erfolgreiche BGF die Unterstützung durch den/ die Geschäftsführer:in braucht. Gerade bei dieser Zielgruppe sind jedoch die Geschäftsführer:innen meist „Allrounder“ und in aller Regel selbst noch stark in das operative Geschäft eingebunden, zudem steht der Geschäftszweck im Vordergrund und spezifisches Know-how zu Prävention und BGF fehlt meist, aber auch die Zeit und firmeninterne Strukturen, um die Aufgaben der BGF organisatorisch und personell zu übergeben. Auch Vernetzung und kompakte Angebote werden deshalb kaum genutzt3. Die gesetzlichen Krankenkassen haben deshalb im Rahmen der gemeinsamen Initiative der BGF-KS 2025 einen bundesweiten Ideenwettbewerb initiiert und damit für KKU geeignete Anreize geschaffen, Ideen zur Gesundheitsförderung von Mitarbeiter:innen zu entwickeln und einzureichen mit dem Ziel, diese Ideen umzusetzen. Anknüpfend an den abgeschlossenen Ideenwettbewerb der BGF-KS soll nun zur Umsetzung der prämierten Ideen durch Dienstleister eine Vergabe von Rahmenverträgen über die Feinkonzeption, Koordination und Umsetzung von vorhandenen Ideen zum Erhalt und/ oder Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten in Kleinst- und Kleinunternehmen sowie der Aufbereitung der in die Praxis umgesetzten Ideen im Rahmen der BGF-KS erfolgen. Ziel der Ausschreibung ist der Aufbau eines Dienstleistungspools zur Umsetzung der prämierten Ideen aus dem Ideenwettbewerb der BGF-KS in den Gewinnerunternehmen. Insgesamt werden mehrere Rahmenvereinbarungspartner (3 - 5 Partner pro Los bzw. 3 – 7 Partner im Los 5, wobei ein Partner auch für mehrere Lose beauf-tragt werden kann) gesucht, die für den federführenden Verband vdek tätig werden und ihre Leistungen grundsätzlich bundesweit vor Ort in den jeweiligen Unternehmen erbringen sollen.Hauptmerkmale des VerfahrensAbschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen. Höchstwert = 897.899,00 € für die Erfüllung aller Rahmenverträge Der Nachweis der fachlichen Eignung wird auf der Grundlage der genannten Min-destanforderungen von Bewerbern/Bietern erbracht. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Bekanntmachung wie auch den Vergabeunterlagen. Bieter, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, werden als fachlich ungeeignet eingestuft und im weiteren Ausschreibungsprozess nicht berücksichtigt. Der öffentliche Auftraggeber macht von der Begrenzungsmöglichkeit Gebrauch, die Mindestzahl und Höchstzahl der Bewerber nach § 51 Abs. 1 S. 2 VgV festzulegen: Mindestanzahl: 3 Bewerber pro Los Maximalanzahl: 5 Bewerber pro Los 1-4 und 6-8 (10 Bewerber für Los 5) Um die maximale Anzahl von fünf/zehn Bewerbern zu erreichen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird eine fachliche Rangreihe auf Basis der folgenden, für die Eignung aufgelisteten Bewertungskriterien erstellt. Dies erfolgt nur, wenn mehr als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die oben genannten Min-destanforderungen an die Bietereignung erfüllen. Die maximale Punktzahl, die erreicht werden kann, beträgt 60 (für Los 8 30) Punkte. Die 5 oder 10 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Bei Punktgleichheit zwischen den Bewerbern mit der dritthöchsten Bewertung wird ein Losverfahren durchgeführt. Bewertungsschema: I. Anzahl der vergleichbaren Referenzen Hierfür können über die geforderte Mindestanzahl in den Losen 1-7 hinaus wei-tere vergleichbare Referenzen angegeben werden, es sollen jedoch nicht mehr als 5 Referenzen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nur bis zu 5 Referenzen angegeben werden sollen. Hinweis: Gewertet werden ausschließliche Referenzen, die Mindestanforderungen/-angaben a) bis i) aus 05_Formblatt_Referenzen erfüllen. Mindestanforderung j) muss nicht mehrmals erfüllt werden. „Mindestens eins der benannten Referenzprojekte muss in einem Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitenden durchgeführt worden sein.“ dient lediglich dem Nachweis der Eignung und ist nicht Mindestkriterium der Vergleichbarkeit an dieser Stelle. 2 Referenzen 0 Punkte 3 Referenzen 10 Punkte 4 Referenzen 20 Punkte > 5 Referenzen 30 Punkte II. Einzusetzendes Fachpersonal Hierfür kann über Angabe unter „V. Formblatt Eigenerklärung Leistungsfä-higkeit“ hinaus eine höhere Anzahl des vorgesehenen Fachpersonals bzw. eine bestimmte Qualifikation angegeben werden: Als Fachpersonal gilt für Los 1 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeiten und -bedingungen Los 2 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Gesundheitsgerechte Füh-rung Los 3 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen Los 4 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Stressbewältigung und Ressourcenstärkung Los 5 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Bewegungsförderliches Arbeiten und körperliche aktive Beschäftigte Los 6 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Gesundheitsgerechte Er-nährung im Arbeitsalltag Los 7 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb Los 8 Beschäftigtes Fachpersonal mit präventionsprinzipienbe-zogener Ausbildung im Bereich Verbreitung und Imple-mentierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke Als Ausbildung gilt jeweils eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hoch-schulstudium. Für die Ausführung des Auftrags stehen mindestens als Fachpersonal einzuordnende (s.o.) Beschäftigte zur Verfügung. 3 Beschäftigte 0 Punkte 4-5 Beschäftigte 10 Punkte > 4 Beschäftigte mit jeweils mindes-tens 2 Jahren Berufserfahrung im Tä-tigkeitsbereich 20 Punkte > 4 Beschäftigte mit jeweils mindes-tens 3 Jahren Berufserfahrung im Tä-tigkeitsbereich 30 Punkte
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Es ist im Preisblatt und im Angebotsschreiben der Stundensatz in EUR (netto), mithin der sich nur hierauf beziehende Angebotsgesamtpreis (exkl. USt.) anzugeben. Das sich hieraus ergebende Ergebnis fließt in das Gesamtbewertungsergebnis ein. Für die Angebotswertung wird der Angebotsgesamtpreis exkl. USt. (in €) wie folgt in eine Punk-teskala von 0 bis 4000 Punkten (Diese Punktzahl entspricht der maximal erreichbaren Qualitäts-punktzahl.) übertragen: -4000 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Angebotspreis (Stun-densatz in EUR). -0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. -Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. -Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolati-on mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Bewertungsmethode
-4000 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Angebotspreis (Stun-densatz in EUR).
-0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
-Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
-Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolati-on mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.Beschreibung
Konzeptionelle Ausführungen (45 %) und Päsentationstermin (15%): Konzeptionelle Ausführungen (45 %): Personalkonzept (15 %) + Umsetzungskonzept (10%) + Konzept zur Einhaltung der Leitfadenkonformität (29%): Es ist ein Personalkonzept zu erstellen, das eine Qualifikation des eingesetzten Personals erkennen lässt, die den Leistungsanforderungen gerecht wird und eine beanstandungs- und störungsfreie Leistungsausführung auf qualitativ hohem Niveau erwarten lässt. Dazu ist auf den für den Personaleinsatz vorgesehenen Personal-schlüssel nach Qualifikation einzugehen. Insbesondere soll das Personalkonzept auch erkennen lassen, wie eine beanstandungs- und störungsfreie Leistungsausführung auf qualitativ hohem Niveau über die gesamte Projekt-laufzeit hinweg sichergestellt wird. Dies sollen die darzustellenden Vertretungsregelungen, Wissenstransfers oder ähnliche Maßnahmen zur Sicherstellung fortwährender Leistungsausführung ohne Qualitätsschwankung erwarten lassen. Das vorzulegende Umsetzungskonzept soll eine bundesweite, ressourcenschonende und zugleich praxisnahe Umsetzung der Leistungsinhalte erwarten lassen. Erwartet wird ein Konzept, das eine qualitativ hochwertige, störungsfreie und adressatengerechte Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht. Die bundesweite Realisierbarkeit sowie eine adäquate Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen der Zielgruppen sind dabei zentral. Ein störungsfreies, zielführendes und qualitativ hochwertiges Zusammenwirken ist insbesondere dann zu erwar-ten, wenn das Konzept nachvollziehbare und gesicherte Verfahrensabläufe sowie konkrete Qualitätssicherungs-mechanismen darstellt. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen des Qualitätsmanagements, idealerweise orientiert an DIN EN ISO 9001:2015, die geeignet sind, den spezifischen Anforderungen der Zielgruppe gerecht zu werden. Erwartet wird eine zielführende Auseinandersetzung mit den Leistungsanforderungen sowie schlüssi-ge Ansätze, Denkweisen und Methoden, um die Leistung bundesweit und störungsfrei umsetzen zu können. Es soll präzise und strukturiert beschrieben werden, welche konkreten Verfahrensabläufe dafür vorgesehen werden. Bewertet wird, inwieweit das vorgelegte Konzept eine konforme Anwendung der Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention in der jeweils geltenden Fassung (insb. im Hinblick auf die dort definierten Handlungsfel-der, Qualitätskriterien und Prinzipien) erwarten lässt. Maßgeblich ist dabei insbesondere, ob die eingereichten Konzepte eine qualitätsgesicherte Umsetzung der prämierten Ideen in betriebliche Gesundheitsförderungsmaß-nahmen erwarten lassen, die den Vorgaben gemäß § 20b SGB V genügen. Präsentationstermin: Vorstellung der wesentlichen Konzeptinhalte (5 %) + Beantwortung von ad hoc Fragen (10%): Im Rahmen des Präsentationstermins soll innerhalb von maximal 20 Minuten vorgestellt werden, wie der Bieter für den Fall der Beauftragung die Zusammenarbeit mit den wesentlichen Konzeptinhalten ausgestalten würde. Dabei soll der Bieter auf die wesentlichen Meilensteine eingehen. Da der Auftrag auf eine mehrjährige enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten angelegt ist, legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und zielführende Kommunikation. Die Bieterpräsentation wird mit Blick auf diese Zielsetzung bewertet. Der Bieter hat zur Bewertung der Qualität in dem Präsentationstermin auf ad-hoc Fragen des Auftraggebers zu regieren und seine Antworten vorzustellen (ca. 20 Min). Da der Auftrag auf eine mehrjährige enge Zusammenar-beit zwischen den verschiedenen Beteiligten angelegt ist, legt die Auftraggeberin besonderen Wert darauf, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal, auf leistungsbezogene Fragen ad hoc klare, nachvollziehbare und zielführende Antworten geben kann. Dadurch soll auch belegt werden, dass der zukünftige Auftragnehmer und das für den Auftrag eingesetzte Personal eine besondere Fachexpertise/Fachkenntnis hat und diese bei ad-hoc gestellten Fragen angewendet werden kann. Die Antworten des Bieters werden mit Blick auf diese Zielsetzung bewertet.
Unterkriterien
Beschreibung
Personalkonzept (15 %) + Umsetzungskonzept (10%) + Konzept zur Einhaltung der Leitfadenkonformität (29%): Es ist ein Personalkonzept zu erstellen, das eine Qualifikation des eingesetzten Personals erkennen lässt, die den Leistungsanforderungen gerecht wird und eine beanstandungs- und störungsfreie Leistungsausführung auf qualitativ hohem Niveau erwarten lässt. Dazu ist auf den für den Personaleinsatz vorgesehenen Personal-schlüssel nach Qualifikation einzugehen. Insbesondere soll das Personalkonzept auch erkennen lassen, wie eine beanstandungs- und störungsfreie Leistungsausführung auf qualitativ hohem Niveau über die gesamte Projekt-laufzeit hinweg sichergestellt wird. Dies sollen die darzustellenden Vertretungsregelungen, Wissenstransfers oder ähnliche Maßnahmen zur Sicherstellung fortwährender Leistungsausführung ohne Qualitätsschwankung erwarten lassen. Das vorzulegende Umsetzungskonzept soll eine bundesweite, ressourcenschonende und zugleich praxisnahe Umsetzung der Leistungsinhalte erwarten lassen. Erwartet wird ein Konzept, das eine qualitativ hochwertige, störungsfreie und adressatengerechte Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht. Die bundesweite Realisierbarkeit sowie eine adäquate Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen der Zielgruppen sind dabei zentral. Ein störungsfreies, zielführendes und qualitativ hochwertiges Zusammenwirken ist insbesondere dann zu erwar-ten, wenn das Konzept nachvollziehbare und gesicherte Verfahrensabläufe sowie konkrete Qualitätssicherungs-mechanismen darstellt. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen des Qualitätsmanagements, idealerweise orientiert an DIN EN ISO 9001:2015, die geeignet sind, den spezifischen Anforderungen der Zielgruppe gerecht zu werden. Erwartet wird eine zielführende Auseinandersetzung mit den Leistungsanforderungen sowie schlüssi-ge Ansätze, Denkweisen und Methoden, um die Leistung bundesweit und störungsfrei umsetzen zu können. Es soll präzise und strukturiert beschrieben werden, welche konkreten Verfahrensabläufe dafür vorgesehen werden. Bewertet wird, inwieweit das vorgelegte Konzept eine konforme Anwendung der Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention in der jeweils geltenden Fassung (insb. im Hinblick auf die dort definierten Handlungsfel-der, Qualitätskriterien und Prinzipien) erwarten lässt. Maßgeblich ist dabei insbesondere, ob die eingereichten Konzepte eine qualitätsgesicherte Umsetzung der prämierten Ideen in betriebliche Gesundheitsförderungsmaß-nahmen erwarten lassen, die den Vorgaben gemäß § 20b SGB V genügen.
Beschreibung
Vorstellung der wesentlichen Konzeptinhalte (5 %) + Beantwortung von ad hoc Fragen (10%): Im Rahmen des Präsentationstermins soll innerhalb von maximal 20 Minuten vorgestellt werden, wie der Bieter für den Fall der Beauftragung die Zusammenarbeit mit den wesentlichen Konzeptinhalten ausgestalten würde. Dabei soll der Bieter auf die wesentlichen Meilensteine eingehen. Da der Auftrag auf eine mehrjährige enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten angelegt ist, legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und zielführende Kommunikation. Die Bieterpräsentation wird mit Blick auf diese Zielsetzung bewertet. Der Bieter hat zur Bewertung der Qualität in dem Präsentationstermin auf ad-hoc Fragen des Auftraggebers zu regieren und seine Antworten vorzustellen (ca. 20 Min). Da der Auftrag auf eine mehrjährige enge Zusammenar-beit zwischen den verschiedenen Beteiligten angelegt ist, legt die Auftraggeberin besonderen Wert darauf, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal, auf leistungsbezogene Fragen ad hoc klare, nachvollziehbare und zielführende Antworten geben kann. Dadurch soll auch belegt werden, dass der zukünftige Auftragnehmer und das für den Auftrag eingesetzte Personal eine besondere Fachexpertise/Fachkenntnis hat und diese bei ad-hoc gestellten Fragen angewendet werden kann. Die Antworten des Bieters werden mit Blick auf diese Zielsetzung bewertet.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Gemeinde Plankstadt
- Titel
- Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung, Durchführung und Evaluation vorhandener Ideen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Geschätzter Wert
- 897.899,00 €
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