Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)
Bedriftshelsetjenester
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt betriebsärztliche Betreuungsdienste im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre. Die Dienstleistungen umfassen die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 sowie spezifische arbeitsmedizinische Untersuchungen wie Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, UV-Strahlung und Impfprophylaxe. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis (30 %) und der Qualität (70 %). Als Qualifikationsanforderungen müssen Bieter einen tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 nachweisen, über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden verfügen und mindestens eine Referenz für die Durchführung der genannten Leistungen für einen Kunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 vorweisen. Zudem müssen dem Bieter mindestens drei entsprechend qualifizierte Betriebsärzte zur Verfügung stehen, die die Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 221 59778-10888
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.direktion@lbme.nrw.de
- Adresse
- Hugo-Eckener-Str. 14, 50829 Köln
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
Bewertungsmethode
Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl.
Beschreibung
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Arbeitsmedizinerin/ des eingesetzten Arbeitsmediziners - Organisation der Leistungserbringung - Zeitliche Verfügbarkeit - Standortnähe. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Bewertungsmethode
Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
- 10,00 Punkte: Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung).
- 08,00 Punkte: Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung).
- 06,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung).
- 04,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung).
- 02,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung).
- 00,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung).
Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl.
Unterkriterien
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Arbeitsmedizinerin bzw. der vorgesehene Arbeitsmediziner über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der arbeitsmedizinischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellt.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Durchführung arbeitsmedizinischer Leistungen gewährleistet.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen arbeitsmedizinischen Ressourcen eine räumlich effiziente Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind.
Dokumentationsanforderung
Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Beschreibung
Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitsmedizin) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 50.000 Euro betragen haben.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
Beschreibung
Bieter müssen erklären, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrags (Arbeitsmedizin) umfasst. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall vorsehen; die Höchstleistung des Versicherers muss je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme betragen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, in dem hierfür vorgesehenen Feld eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert (§ 122 Abs. 3 S. 2 GWB). Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
Beschreibung
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): Durchführung der Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 sowie Durchführung der folgenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen (kumulativ): Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchung, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, UV-Strahlung und Impfprophylaxe für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026.
Dokumentationsanforderung
Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer 2. auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass der Auftraggeber ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Beschreibung
Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte zur Verfügung stehen, die jeweils die Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Dem Bieter müssen für die Auftragsausführung mindestens drei entsprechend qualifizierte Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Jede dieser Personen muss die Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Berufsqualifikationen und Befähigungsnachweise aus anderen Staaten an.
Dokumentationsanforderung
Es ist ausschließlich zulässig, in dem hierfür vorgesehenen Feld eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Verfügbarkeit und Qualifikation der Fachkräfte sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere Qualifikations- und Befähigungsnachweise sowie gegebenenfalls Nachweise über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, werden gemäß § 122 Abs. 3 Satz 2 GWB nur von aussichtsreichen Bietern angefordert. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind für jede berücksichtigte Betriebsärztin bzw. jeden berücksichtigten Betriebsarzt geeignete Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 anzugeben. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass die betreffende Qualifikation den Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 entspricht und die jeweilige Person berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen betriebsärztlichen Leistungen in Deutschland zu erbringen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
- Titel
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Dauer
- 2 Jahre