Rahmenvertrag zu Hybrid-Postdienstleistungen
Abgelaufen
Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.
Posttjenester
Der Landkreis Osterholz benötigt Hybrid-Postdienstleistungen, einschließlich Postausgangssoftware, für den Landkreis Osterholz (ausgenommen Bußgeldstelle), die Stadt Osterholz-Scharmbeck sowie die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen, der ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Der geschätzte Gesamtwert des Vertrags beträgt 0 EUR. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100 %). Unternehmen müssen ihre Eignung durch einen Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank oder durch Vorlage des ausgefüllten Formblatts 124 – Eigenerklärung zur Eignung – nachweisen. Alternativ wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- +49 47919301290
- Kontakt-E-Mail
- vergabe@landkreis-osterholz.de
- Adresse
- Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Der Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Dokumentationsanforderung
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis).
Beschreibung
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Dokumentationsanforderung
Ausgefülltes Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beschreibung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Dokumentationsanforderung
Schriftliche Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Beschreibung
Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Dokumentationsanforderung
Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landkreis Osterholz
- Titel
- Rahmenvertrag zu Hybrid-Postdienstleistungen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Osterholz
- Geschätzter Wert
- 0,00 €