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Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Forchheim/Regionalbusleistungen in den Linienbündeln 3, 4 und 5 des Landkreises Forchheim
  1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

    Oct 29, 11:45 AMOctober 29, 2026 11:45 AM
  2. Vertragsbeginn

    Aug 1, 2028 12:00 AMAugust 1, 2028 12:00 AM
  3. Vertragsende

    Jul 31, 2036 12:00 AMJuly 31, 2036 12:00 AM

Brief

Regionalbusleistungen in den Linienbündeln 3, 4 und 5 des Landkreises Forchheim

Geplant

Die Ausschreibung ist noch nicht bekannt gemacht.

Verfahrensart
Wettbewerbliches AngebotEinstufig
Vertrag
Einkauf von Dienstleistungenbis Jul 2036

Brief

Der Landkreis Forchheim plant gemeinsam mit den Landkreisen Bamberg und Bayreuth die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Busverkehr in den Linienbündeln 3, 4 und 5 im Landkreis Forchheim. Gesucht werden Betreiber für die bestehenden und künftigen öffentlichen Verkehrsdienste, einschließlich möglicher flexibler Bedienformen; Linien, Fahrpläne, Tarife und Qualitätsvorgaben können im Vertragsrahmen angepasst werden.

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Aus der Bekanntmachung

  • Der Landkreis Forchheim beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) im Einvernehmen mit den Landkreisen Bamberg und Bayreuth einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste in den derzeitigen Linienbündeln 3, 4 und 5. Von der beabsichtigten Vergabe sind die folgenden derzeitigen Linien umfasst: Linienbündel 3: Linie 217: Rüsselbach - Igensdorf - Pettensiedel - Eschenau Linie 219: Gößweinstein - Egloffstein / Obertrubach - Gräfenberg Linie 222: Forchheim - Weilersbach - (Ebermannstadt-) Pretzfeld - Egloffstein - Obertrubach - Gößweinstein Linie 223: Forchheim - Weingarts - Igensdorf - Gräfenberg Linie 224: – Forchheim- Kersbach- Poxdorf_Effeltrich-Hetzles- Neunkirchen am Brand Linie 226: Gräfenberg - Egloffstein - Bieberbach - Gößweinstein Linie 229: Gräfenberg - Egloffstein - Obertrubach - Gößweinstein (Freizeitlinie) Linie 256: Kunreuth - Effeltrich - Baiersdorf Linie 272: Gräfenberg - Görbitz - Erlastrut - Gräfenberg Linienbündel 4: Linie 235: Ebermannstadt - Pretzfeld – Hagenbach- Poppendorf- Hetzelsdorf- Hundshaupten- Egloffstein Linie 236: Ebermannstadt - Rüssenbach - Weilersbach- Reifenberg Linienbündel 5: Linie 221: Heiligenstadt - Unterleinleiter -Gasseldorf- Ebermannstadt - Pinzberg - Forchheim (weitere zuständige Behörde: Landkreis Bamberg) Linie 231: Kohlstein / Draisendorf - Muggendorf - Streitberg - Ebermannstadt Linie 232: Kohlstein / Geiselhöhe - Gößweinstein Linie 234: Gößweinstein - Neudorf / Burggaillenreuth - - Ebermannstadt Linie 389: Pegnitz - - Gößweinstein - Ebermannstadt (weitere zuständige Behörde: Landkreis Bayreuth) Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den Linienbündeln abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) und veränderte politische Zielvorgaben und Bedienkonzepte anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

  • Kontakt

    oepnv@lra-fo.de
  • Typ
    Planung
  • Ort
    Forchheim
  • Hauptcode
    Öffentlicher Verkehr (Straße)
    60112000

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