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    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags

    Landratsamt Miltenberg

    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      17. des. kl. 11:5117. desember 2025 kl. 11:51
    2. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2027 kl. 00:00
    3. Vertragsende

      30. nov. kl. 00:0030. november 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landratsamt Miltenberg/Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Persontransporttjenester

    Das Landratsamt Miltenberg plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Linienbündel Regiobus Amorbach, welches die Linien 92 bis 99 umfasst. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 270.000 Fahrplankilometer insgesamt. Interessierte Unternehmen können bis zum 30.06.2024 eigenwirtschaftliche Anträge einreichen.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Regiobus Amorbach, welches die Linien 92: Stadtverkehr Amorbach 93: Schneeberg/Kirchzell–Amorbach–Kleinheubach–WIKA–Glanzstoffwerke u. zurück 94: Amorbach–Weilbach–Weckbach–Gönz u. zurück 95: Amorbach–Kirchzell–Watterbach–Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück 96: Amorbach–Buch–Preunschen–Mörschenhardt–Mudau u. zurück 97: Amorbach–Schneeberg–Gottersdorf–Reichartshausen–Neudorf–Amorbach 98: Amorbach–Beuchen/Boxbrunn–Eulbach u. zurück 99: Amorbach–Schneeberg–Hambrunn–Zittenfelden u. zurück umfasst. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg verwiesen (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html). Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG und den Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG. Vom 01.01.2027 an hat das verkehrliche Angebot für die Dauer der Direktvergabe grundsätzlich dem festgelegten Fahrplan-Angebot zu entsprechen (zwingender Standard). Die Fahrpläne der Linien 92 bis 99 sind hier zu finden: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 270.000 Fahrplankilometer insgesamt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Miltenberg behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 30.11.2027 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

      Kontakttelefon
      09371 501 573
      Kontakt-E-Mail
      Kira.Ketelhoehn@lra-mil.de
      Adresse
      Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg

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    Auftraggeber
    Landratsamt Miltenberg
    Titel
    Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60140000Bedarfspersonenbeförderung
    Ort
    Miltenberg

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Main-Tauber-Kreis

      Fergetransport

      Vergabeverfahren Main-Tauber und Maintal

      Der Main-Tauber-Kreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre in den Linienbündeln Ahorn-Boxberg, Creglingen, Bad Mergentheim-Süd, Külsheim, Bad Mergentheim-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Wertheim und Maintal, mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis Dezember 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne der beteiligten Aufgabenträger. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.

      Planung7. aug. 2026
      30. okt. 2026(21 Tage)
    • Landratsamt Heidenheim

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

      Das Landratsamt Heidenheim plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim. Der Auftrag umfasst die Verkehrsdienste auf mehreren Buslinien mit einem jährlichen Kilometerleistungsvolumen von ca. 780.000 km. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung21. juli 2026
      21. nov. 2026(43 Tage)
    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      Planung14. juli 2026
    • Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH

      Fergetransport

      Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis

      Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH. Dieser Auftrag umfasst fahrplanmäßige und bedarfsabhängige Verkehrsdienste sowie Linienbedarfsverkehre, einschließlich der Bereitstellung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Ladeinfrastruktur für E-Busse, sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

      Planung24. aug. 2026
    • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

      Planung25. juni 2026