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    Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)

    Rhein-Neckar-Kreis

    Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      20. feb. kl. 11:3920. februar 2026 kl. 11:39
    2. Änderung in Wettbewerb

      26. mars kl. 14:5226. mars 2026 kl. 14:52
    3. Zuschlagsentscheidung

      22. juni kl. 00:0022. juni 2026 kl. 00:00
    4. Vertragsunterzeichnung

      22. juni kl. 00:0022. juni 2026 kl. 00:00
    5. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      30. juni kl. 06:1830. juni 2026 kl. 06:18
    6. Änderung in Ergebnis

      1. sep. kl. 07:431. september 2026 kl. 07:43
    7. Vertragsbeginn

      13. des. kl. 00:0013. desember 2026 kl. 00:00
    8. Vertragsende

      13. des. kl. 00:0013. desember 2036 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Rhein-Neckar-Kreis/Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Fergetransport

    Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf an die BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH zu vergeben. Die Dienstleistungen umfassen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG und sollen im Rhein-Neckar-Kreis und Landkreis Karlsruhe erbracht werden. Der Vertrag hat eine voraussichtliche Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036. Es wurden spezifische Anforderungen an die Tariftreue und Sozialstandards gestellt, die die Zahlung von Entgelten gemäß repräsentativ erklärten Tarifverträgen und die Garantie der darin festgelegten Arbeitsbedingungen umfassen. Zudem müssen Lenkzeitunterbrechungen und Pausen bestimmte Bedingungen erfüllen, und es gibt Regelungen zur Personalübernahme von Fahrern des Altbetreibers.

    Ergebnis

    Gewinner
    BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH
    Anzahl Angebote
    2
    Vertragswert
    0 €

    Über das Angebot

      Der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.Hauptmerkmale des VerfahrensZur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und der Landkreis Karlsruhe für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.

      Kontakttelefon
      0621107700
      Kontakt-E-Mail
      info@vrn.de
      Adresse
      Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69155 Heidelberg

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Die Optionen B, B1, B2 sowie D1, D2, D3 und E werden nur wertungsrelevant, sofern diese zugeschlagen werden.

    • Beschreibung

      Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

      Dokumentationsanforderung

      Nicht angegeben.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Rhein-Neckar-Kreis
    Titel
    Vergabe Linienbündel Wiesloch-Walldorf
    (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG)
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Rhein-Neckar-Kreis, Karlsruhe, Landkreis

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr

      Der Landkreis Fürth benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit den VGN-Linien 101, 102, 103 und 104. Die Dienstleistungen umfassen eine jährliche Verkehrsleistung von ca. 696.095 km und 35.537 Fahrplanstunden in der Basisvariante, mit einer optionalen Variante von ca. 700.455 km und 35.751 Fahrplanstunden. Der Vertrag läuft vom 12.12.2027 bis zum 08.12.2035. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises, wobei eine erwartete Preissteigerung bei den Fahrpersonalkosten und variablen Fahrzeugkosten berücksichtigt wird. Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre vorlegen, nachweisen, dass sie Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer betreiben oder in artverwandten Geschäftsfeldern tätig sind.

      Wettbewerb6. okt. 2026
      9. nov. 2026(30 Tage)
    • Würzburger Straßenbahn GmbH

      Fergetransport

      Personenbeförderung nach dem PBefG

      Die Würzburger Straßenbahn GmbH benötigt die Anmietung von Kraftomnibussen und die Erbringung von Personenbeförderungsdienstleistungen in Würzburg. Der Vertrag umfasst Dienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft. Die Zuschlagskriterien basieren zu 50 % auf dem Preis und zu 50 % auf dem Preis laut Kalkulationsblatt. Bewerber müssen eine Bescheinigung über ihre fachliche Eignung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV vorlegen, einen jährlichen Nettoumsatz von mindestens 450.000 Euro im Bereich der zu vergebenden Leistungen nachweisen, durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) im laufenden Jahr 2026 beschäftigen und eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Zudem ist mindestens eine Referenz für Dienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach BOKraft ab dem 01.01.2022 erforderlich.

      Wettbewerb18. sep. 2026
      21. okt. 2026(11 Tage)
    • Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)

      Persontransporttjenester

      Linienbündel LMR Nord

      Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) benötigt öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linien MR-61, MR-62, MR-63, MR-64 und MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie Referenzen über im "Rollgeschäft" erbrachte Busverkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich, wobei mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben ist, die einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr aufweist und für mindestens 12 volle Monate im Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) erbracht wurde. Zudem ist der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VO (EG) Nr. 1071/2009 und § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV erforderlich, beispielsweise durch eine Bescheinigung der IHK.

      Wettbewerb31. aug. 2026
      23. okt. 2026(13 Tage)
    • Landkreis Nürnberger Land

      Fergetransport

      Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

      Der Landkreis Nürnberger Land benötigt Busverkehrsleistungen für das Linienbündel 4 in Nürnberger Land. Der Vertrag umfasst die Linien 344, 345 und 346 mit einer jährlichen Verkehrsleistung von rund 334.000 Fahrplankilometern im festen Linienverkehr und zusätzlich ca. 385.000 Fahrplankilometern als anmeldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus). Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 12. Dezember 2027 und endet am 31. August 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises. Als Qualifikationsanforderung muss der Bieter mindestens eine Referenz über den Betrieb von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang von mindestens 100.000 km/Jahr in den letzten drei Jahren nachweisen.

      Wettbewerb18. sep. 2026
      11. nov. 2026(32 Tage)
    • Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle

      Fergetransport

      Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Offenburg, Linienbündel "Offenburg Stadt"

      Die Stadt Offenburg benötigt Dienstleistungen für die öffentliche Personenbeförderung in der Stadt Offenburg, Linienbündel "Offenburg Stadt". Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Angebotspreises (100%). Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen vorlegen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, um ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zudem ist eine Eigenerklärung über ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation14. sep. 2026
      15. okt. 2026(5 Tage)