Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rahmen einer Buslinie Sontheim – Bergenweiler – Sontheim
Veröffentlichte Frist abgelaufen
Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.
Persontransporttjenester
Das Landratsamt Heidenheim plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Bussen auf der Linie 594 (Sontheim – Bergenweiler – Sontheim). Der Auftrag umfasst die Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Sontheim a.d. Brenz, einschließlich der Teilorte Brenz und Bergenweiler, mit einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +497321 321-0
- Kontakt-E-Mail
- zvs@landkreis-heidenheim.de
Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 6 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG BW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen auf der Linie 594 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Zu der beabsichtigten Vergabe zählt die folgende Linie: Linie 594 Sontheim – Bergenweiler – Sontheim Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung der gesamten Gemeindegebiets Sontheim a.d. Brenz inkl. der Teilorte Brenz und Bergenweiler mit einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge kann sich die Linie in Ihrem Verlauf ändern. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Der Landkreis Heidenheim kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen verwiesen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Qualifikationsanforderungen
Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landratsamt Heidenheim
- Titel
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rahmen einer Buslinie Sontheim – Bergenweiler – Sontheim
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Heidenheim
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…
Zusätzliche Codes von Cobrief hinzugefügt