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    Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Vechta

    Landkreis Vechta

    Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Vechta

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      21. juli kl. 12:1621. juli 2026 kl. 12:16
    2. Änderung in Wettbewerb

      14. aug. kl. 11:0214. august 2026 kl. 11:02
    3. Eröffnungstermin

      26. aug. kl. 08:0026. august 2026 kl. 08:00
    4. Angebotsfrist

      26. aug. kl. 08:0026. august 2026 kl. 08:00
    5. Bindefrist

      30. sep. kl. 08:0030. september 2026 kl. 08:00
    6. Vertragsbeginn

      1. jan. kl. 00:001. januar 2027 kl. 00:00
    7. Vertragsende

      31. des. kl. 00:0031. desember 2028 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Vechta/Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Vechta

    Abgelaufen

    Das Vergabeverfahren ist abgelaufen, ohne dass ein Gewinner bekannt gegeben wurde.

    Brief

    Fergetransport

    Der Landkreis Vechta benötigt Verkehrsdienstleistungen für den Stadtverkehr Vechta, insbesondere für die Stadtbuslinien 601, 602, 603 und 604. Die Dienstleistungen sollen in Vechta erbracht werden. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre vorlegen, wobei mindestens eine Referenz Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung umfassen muss.

    Über das Angebot

      Gegenstand der Ausschreibung sind Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Vechta. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Stadtbus-Linien 601, 602, 603 und 604.

      Kontakttelefon
      +49 44418982633
      Kontakt-E-Mail
      2633@landkreis-vechta.de
      Adresse
      Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Preis

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

      Dokumentationsanforderung

      Der Bieter muss dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen können.

    • Beschreibung

      Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Mindestbedingung für die Teilnahme am Verfahren ist darüber hinaus, dass der Bieter mindestens eine Referenz über Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG (nicht: § 42a und §§ 43 - 49 PBefG!) vorweisen kann. Als Referenzverkehre sind nur Verkehre zugelassen, die vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) durchgeführt wurden.

      Dokumentationsanforderung

      Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.

    • Beschreibung

      Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.

      Dokumentationsanforderung

      Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landkreis Vechta
    Titel
    Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Vechta
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Vechta

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Eichstätt

      Fergetransport

      Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt - Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1

      Der Landkreis Eichstätt benötigt Busverkehrsleistungen für Rufbusse (VGI-Flexi FX1) im Großraum Beilngries mit Kinding sowie dem Kloster Plankstetten und den Gemeinden Denkendorf und Kipfenberg. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des niedrigsten Wertungspreises. Als Qualifikationsanforderungen sind Referenzen über Nahverkehrsleistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, sowie eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen.

      Wettbewerb22. sep. 2026
      23. okt. 2026(14 Tage)
    • Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

      Fergetransport

      Vergabe von Subunternehmerleistungen im ÖPNV der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

      Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Nienburg/Weser. Der Auftrag umfasst die Erbringung von Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV. Die Vergabe erfolgt an das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Bewerber müssen mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG nachweisen, entweder eine ununterbrochene Leistung in den letzten 60 Monaten oder eine Gesamtleistung von mindestens 300.000 Fahrplankilometern in den letzten 12 Monaten.

      Wettbewerb mit Qualifikation25. sep. 2026
      27. okt. 2026(18 Tage)
    • Landkreis Nürnberger Land

      Fergetransport

      Busverkehrsleistungen im Linienbündel 4 im Landkreis Nürnberger Land

      Der Landkreis Nürnberger Land benötigt Busverkehrsleistungen für das Linienbündel 4 in Nürnberger Land. Der Vertrag umfasst die Linien 344, 345 und 346 mit einer jährlichen Verkehrsleistung von rund 334.000 Fahrplankilometern im festen Linienverkehr und zusätzlich ca. 385.000 Fahrplankilometern als anmeldepflichtiger Bedarfsverkehr (Rufbus). Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 12. Dezember 2027 und endet am 31. August 2037. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises. Als Qualifikationsanforderung muss der Bieter mindestens eine Referenz über den Betrieb von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit einem Umfang von mindestens 100.000 km/Jahr in den letzten drei Jahren nachweisen.

      Wettbewerb18. sep. 2026
      11. nov. 2026(33 Tage)
    • Landkreis Fürth

      Fergetransport

      Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr

      Der Landkreis Fürth benötigt Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr für das Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit den VGN-Linien 101, 102, 103 und 104. Die Dienstleistungen umfassen eine jährliche Verkehrsleistung von ca. 696.095 km und 35.537 Fahrplanstunden in der Basisvariante, mit einer optionalen Variante von ca. 700.455 km und 35.751 Fahrplanstunden. Der Vertrag läuft vom 12.12.2027 bis zum 08.12.2035. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises, wobei eine erwartete Preissteigerung bei den Fahrpersonalkosten und variablen Fahrzeugkosten berücksichtigt wird. Bewerber müssen Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre vorlegen, nachweisen, dass sie Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer betreiben oder in artverwandten Geschäftsfeldern tätig sind.

      Wettbewerb6. okt. 2026
      9. nov. 2026(31 Tage)
    • Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)

      Persontransporttjenester

      Linienbündel LMR Nord

      Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) benötigt öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linien MR-61, MR-62, MR-63, MR-64 und MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Die Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises (100%). Als Qualifikationsanforderungen sind der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) sowie Referenzen über im "Rollgeschäft" erbrachte Busverkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich, wobei mindestens eine Verkehrsleistung anzugeben ist, die einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 275 Tsd. Nutzwagenkilometer pro Jahr aufweist und für mindestens 12 volle Monate im Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) erbracht wurde. Zudem ist der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß VO (EG) Nr. 1071/2009 und § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV erforderlich, beispielsweise durch eine Bescheinigung der IHK.

      Wettbewerb31. aug. 2026
      23. okt. 2026(14 Tage)