Suche

  • Suche


    Vorabbekanntmachung Verkehrsleistungen im Bündel Südbaar

    Stadt St. Georgen

    Vorabbekanntmachung Verkehrsleistungen im Bündel Südbaar

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      24. nov. kl. 12:5324. november 2025 kl. 12:53
    2. Vertragsbeginn

      12. des. kl. 00:0012. desember 2027 kl. 00:00

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Stadt St. Georgen/Vorabbekanntmachung Verkehrsleistungen im Bündel Südbaar

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Fergetransport

    Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird folgende Buslinien umfassen: 820 Donaueschingen – Pfohren – Neudingen (– Gutmadingen) 850 Donaueschingen – Wolterdingen – Hammereisenbach – Vöhrenbach – Langenbach 855 Donaueschingen – Wolterdingen – Hubertshofen – Mistelbrunn 860 Döggingen Bf – Bräunlingen – Wolterdingen (– Hubertshofen – Mistelbrunn) 870 Bräunlingen Bf – Waldhausen – Unterbränd 900 Donaueschingen – Hüfingen – Riedböhringen – Zollhaus Bf – Blumberg 910 Donaueschingen – Hüfingen – Hausen vor Wald (– Mundelfingen) – Behla – Sumpfohren – Behla – Fürstenberg – Hondingen –Zollhaus Bf – Blumberg 911 Blumberg – Blumberg-Zollhaus – Riedöschingen / Hondingen (– Leipferdingen) 912 Blumberg –Zollhaus – Riedöschingen – Kommingen – Nordhalden – Neuhaus a.R. – Randen – Zollhaus – Blumberg 913 Blumberg – Zollhaus – Randen – Epfenhofen – Fützen 914 Blumberg – Riedböhringen – Opferdingen – Eschach – Achdorf – Aselfingen – Wutach Wanderparkplatz – Aselfingen – Achdorf – Blumberg 950 Döggingen Bf – Mundelfingen (– Ewattingen – Bonndorf) Der Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Er umfasst für diese Zeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Der Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplans des Landkreises (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, wegfallen, oder es können neue Linien hinzukommen. Die vom Dienstleistungsauftrag erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.

    Über das Angebot

      Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird folgende Buslinien umfassen: 820 Donaueschingen – Pfohren – Neudingen (– Gutmadingen) 850 Donaueschingen – Wolterdingen – Hammereisenbach – Vöhrenbach – Langenbach 855 Donaueschingen – Wolterdingen – Hubertshofen – Mistelbrunn 860 Döggingen Bf – Bräunlingen – Wolterdingen (– Hubertshofen – Mistelbrunn) 870 Bräunlingen Bf – Waldhausen – Unterbränd 900 Donaueschingen – Hüfingen – Riedböhringen – Zollhaus Bf – Blumberg 910 Donaueschingen – Hüfingen – Hausen vor Wald (– Mundelfingen) – Behla – Sumpfohren – Behla – Fürstenberg – Hondingen –Zollhaus Bf – Blumberg 911 Blumberg – Blumberg-Zollhaus – Riedöschingen / Hondingen (– Leipferdingen) 912 Blumberg –Zollhaus – Riedöschingen – Kommingen – Nordhalden – Neuhaus a.R. – Randen – Zollhaus – Blumberg 913 Blumberg – Zollhaus – Randen – Epfenhofen – Fützen 914 Blumberg – Riedböhringen – Opferdingen – Eschach – Achdorf – Aselfingen – Wutach Wanderparkplatz – Aselfingen – Achdorf – Blumberg 950 Döggingen Bf – Mundelfingen (– Ewattingen – Bonndorf) Der Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Er umfasst für diese Zeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten von ihm abgedeckten Gebiet. Der Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplans des Landkreises (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, wegfallen, oder es können neue Linien hinzukommen. Die vom Dienstleistungsauftrag erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst.

      Kontakttelefon
      +49 (0)7721913-7216
      Kontakt-E-Mail
      nahverkehr@Lrasbk.de
      Adresse
      Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.

    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

      Keine qualifikationsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

    Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.

    Vollständige Ausschreibung anzeigen

    Auftraggeber
    Stadt St. Georgen
    Titel
    Vorabbekanntmachung Verkehrsleistungen im Bündel Südbaar
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Schwarzwald-Baar-Kreis
    Dauer
    10 Jahre

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Stadt St. Georgen

      Fergetransport

      Wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in der Stadt Villingen-Schwenningen

      Die Stadt Villingen-Schwenningen plant die Vergabe eines oder mehrerer öffentlicher Dienstleistungsaufträge für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr innerhalb der Stadt Villingen-Schwenningen. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste eines Linienverkehrs, die an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen und Nahverkehrspläne angepasst werden können. Interessierte Lieferanten können sich an den Schwarzwald-Baar-Kreis wenden, um Informationen zur allgemeinen Vorschrift bezüglich der Rabattierung von Zeitfahrausweisen zu erhalten.

      Planung1. sep. 2026
    • Landkreis Enzkreis

      Fergetransport

      Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bretten/Sternenfels des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe

      Der Landkreis Enzkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im Linienbündel Bretten/Sternenfels.

      Planung23. juli 2026
    • Zollernalbkreis

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“

      Der Zollernalbkreis plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel „Bitz-Winterlingen“ mit den Linien 350, 355 und 360, mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Auftrag umfasst Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen, wobei der Auftragnehmer einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen muss und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu berücksichtigen sind. HVB Wiest + Schürmann GmbH Hechinger Verkehrsbetriebsgesellschaft mbH hat wahrscheinlich den aktuellen Vertrag.

      Planung11. aug. 2026
    • Landkreis Sigmaringen

      Fergetransport

      Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen"

      Der Landkreis Sigmaringen plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" für die Linien 2, 8, 9, 390 und 393. Der Auftragnehmer muss einen überwiegenden Anteil der Betriebsleistungen selbst erbringen und die Anforderungen der EU-Clean-Vehicle-Directive (CVD) sowie des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllen. Interessierte Lieferanten können sich für weitere Details und bezüglich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge auf Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung beziehen.

      Planung13. aug. 2026
    • Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

      Fergetransport

      Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt

      Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH plant die Beschaffung von Regiobusleistungen für die Linie 200: Baiersbronn - Nationalparkzentrum Ruhestein, um öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Freudenstadt zu gewährleisten. Der ÖDA wird Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan enthalten.

      Planung5. aug. 2026