Wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung - PrüfVO vom 01.01.2026 - in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Elektroinstallasjon i bygninger
SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH benötigen Dienstleistungen für die wiederkehrende Prüfung elektrotechnischer Anlagen gemäß Prüfverordnung an ca. 491 Standorten (Schulen und weitere Immobilien) in Hamburg, aufgeteilt in vier Lose, mit einem maximalen Gesamtwert von 1.424.500 EUR. Die Leistungen umfassen die Prüfung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie elektrischen Anlagen einschließlich Sicherheitsstromversorgungen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei Preis (70 %) und Konzept (30 %) bewertet werden. Bieter können maximal zwei Lose erhalten, wobei Los 3 und Los 4 nur in Kombination angeboten werden können. Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis von mindestens einem qualifizierten Prüfsachverständigen, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden, einen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, der mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entspricht, die Verwendung zugelassener, kalibrierter und zertifizierter Messgeräte sowie mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich wiederkehrender Prüfungen technischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber oder die Immobilienwirtschaft, die nicht älter als drei Jahre sind.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Einkauf/Vergabe
- Kontakttelefon
- +49 0000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
- Adresse
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende PrüfVO Prüfung gemäß Gesetz und Verordnungsblatt PrüfVO 2025_GVBL_HH_2025-40, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien (ca. 415 bei SBH und ca. 76 bei GMH) in Hamburg. Die wiederkehrend zu prüfenden elektrotechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2, Satz 1 PrüfVO: - 6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen - 7. elektrische Anlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungen Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Der Gesamtauftrag wird in vier Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB (berufliche Schulen), in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 4 (Region Süd, GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Für Los 3 und Los 4 ist die Angebotsabgabe nur in Kombination möglich. Los 4 umfasst (Schul-)Standorte der GMH, die im Jahr 2029 zu prüfen sind. Dieses Los kann nur gemeinsam mit Los 3 (Prüfjahre 2027 und 2028) an einen AN vergeben werden. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie zur Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Die Eignungskriterien und Nachweise sind der Leistungsbeschreibung, ab Ziffer 3 zu entnehmen.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Gesamtauftrag wird in vier Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB (berufliche Schulen), in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 4 (Region Süd, GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Für Los 3 und Los 4 ist die Angebotsabgabe nur in Kombination möglich. Los 4 umfasst (Schul-)Standorte der GMH, die im Jahr 2029 zu prüfen sind. Dieses Los kann nur gemeinsam mit Los 3 (Prüfjahre 2027 und 2028) an einen AN vergeben werden. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie zur Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als zwei Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in den jeweiligen Losen mehr als 10 % beträgt. Sollten nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung der vorgenannten Loslimitierung sämtliche Lose zu beauftragen, ist der Auftraggeber berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen von der Loslimitierung abzusehen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall sämtliche Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vergeben. Ein Anspruch eines Bieters auf ein Absehen von der Loslimitierung besteht nicht. Die Möglichkeit, von der Loslimitierung abzusehen, lässt die festgelegten Eignungs- und Mindestanforderungen unberührt. Eine Beauftragung ist daher auch in diesem Fall nur möglich, wenn der jeweilige Bieter sämtliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Mitarbeiterzahl und des geforderten Umsatzes, erfüllt. Die Arbeiten sind ab 1.1.207, bzw. nach Zuschlagserteilung, aufzunehmen und pro Kalenderjahr, ohne Überhang abzuschließen. Für jeden Werktag der schuldhaften Überschreitung der Ausführungsfrist wird bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 3% der Auftragssumme eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 Prozent der Auftragssumme fällig. Die Eignungskriterien je Los sind gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Weitere einzureichende Unterlagen: a) Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) b) Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) c) Ausgefüllte Eigenerklärung zum Mindestlohn (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) d) ggf. Vordruck Bietergemeinschaft (sofern einschlägig, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e) Kurzkonzept (maximal 5 DIN-A4-Seiten, Schriftgröße mindestens 11 pt, 1,5-zeilig) zur Herangehensweise und Organisation zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und Nachprüfungen einschließlich Durchführungsmanagement und Nachhaltigkeit (Hinweis: keine Firmenprospekte oder Flyer). Die Wertung erfolgt nach der beigefügten Angebotsabgabe Wertungsmatrix und Bewertungsmethodik. f) Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen) g) Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt.
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Preis
Beschreibung
Konzept gemäß Wertungsmatrix
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens ein qualifizierter und sachkundiger Prüfsachverständiger nachzuweisen.
Dokumentationsanforderung
Der Nachweis zur Qualifikation je Mitarbeiter ist in Form des Anerkennungsbescheides / der Anerkennungsurkunde zu erbringen.
Beschreibung
Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Dokumentationsanforderung
Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Beschreibung
Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Dokumentationsanforderung
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Beschreibung
Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung.
Dokumentationsanforderung
Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate).
Beschreibung
Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
Dokumentationsanforderung
Nicht angegeben.
Beschreibung
Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden.
Dokumentationsanforderung
Nicht angegeben.
Beschreibung
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich wiederkehrender Prüfungen technischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber und/oder die Immobilienwirtschaft, die zum maßgeblichen Stichtag der Bekanntmachung nicht älter als drei Jahre zurückliegen.
Dokumentationsanforderung
Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber, deren vollständigen Kontaktdaten, des Leistungsumfangs und des Ausführungszeitraums.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- SBH | Schulbau Hamburg
- Titel
- Wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß
- Prüfverordnung - PrüfVO vom 01.01.2026 -
- in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Hamburg
- Geschätzter Wert
- 1.424.500,00 €
Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…