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    Dieselnetz Allgäu Übergang (DNAÜ)

    Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

    Dieselnetz Allgäu Übergang (DNAÜ)

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Mar 23, 6:10 AMMarch 23, 2026 6:10 AM
    2. Änderung in Wettbewerb

      Sep 16, 4:01 AMSeptember 16, 2026 4:01 AM
    3. Angebotsfrist

      Sep 21, 10:00 AMSeptember 21, 2026 10:00 AM
    4. Eröffnungstermin

      Sep 21, 11:00 AMSeptember 21, 2026 11:00 AM
    5. Bindefrist

      Dec 31, 11:00 AMDecember 31, 2026 11:00 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)/Dieselnetz Allgäu Übergang (DNAÜ)
    Brief

    Persontransporttjenester

    Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) benötigt Schienenpersonennahverkehrsdienste für das Dieselnetz Allgäu Übergang (DNAÜ) auf den Linien RE 75 (Ulm – Memmingen – Kempten – Oberstdorf), RE 79 (Augsburg – Kempten), RB 73 (Kempten – Pfronten) und RB 94 (Kempten – Hergatz). Die Leistungen sollen ab dem 9. Dezember 2029 für 3 Jahre erbracht werden, mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr für die Linie RE 75. Der Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen zugelassen sein und über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Alternativ kann ein Plan zur Erlangung dieser Zulassungen bis zur Betriebsaufnahme vorgelegt werden. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 95 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2024 und ein positives Eigenkapital von mindestens 9,5 Millionen Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2024 gefordert. Zudem muss der Bieter über Personal mit Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation von SPNV-Leistungen verfügen, die zwischen 2015 und 2025 in mindestens drei Jahren ein Leistungsvolumen von mindestens 1,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr umfassten.

    Über das Angebot

      Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs auf den folgenden Linien: • RE 75 Ulm – Memmingen – Kempten – Oberstdorf: 1h-Takt mit mehreren Taktlücken am Wochenende im Abschnitt Kempten – Oberstdorf • RE 79 Augsburg – Kempten: 2h-Takt + HVZ-Verdichter Abschnitt Augsburg – Buchloe und 1h-Takt Abschnitt Buchloe – Kempten • RB 73 Kempten – Pfronten: 1h-Takt • RB 94 Kempten – Hergatz: Einzelzüge (4 Zugpaare an W(Sa), 1 Zugpaar an Sa und 2 Zugpaare an So) Die Verkehrsleistungen sind ab dem 09.12.2029, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2029, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2032, am 11.12.2032. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme. Der Vertrag kann für die Linie RE 75 drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

      Kontakttelefon
      0 89 74 88 25 - 0
      Kontakt-E-Mail
      ausschreibung@bahnland-bayern.de
      Adresse
      Boschetsrieder Str. 69, 81379 München

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    Zuschlagskriterien

      Keine zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung gefunden.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die folgenden Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt; - Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz er-füllen wird. - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll bzw. sollen im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.

    • Beschreibung

      Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll bzw. sollen im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bieter niedergelassen ist.

      Dokumentationsanforderung

      Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 30.06.2026 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 95 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2024 aufweisen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2024; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2024, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2024 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: • sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; • Eigenkapital zu Buchwerten; • Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2024 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.06.2026 datieren.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven in Höhe von mindestens 9,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2024 aufweisen. Soweit im Geschäftsjahr 2024 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2024, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2024 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2024 ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2024 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: • sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; • Eigenkapital zu Buchwerten; • Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2024 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.06.2026 datieren.

    • Beschreibung

      Der Bieter muss über Personal verfügen, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2015 und 2025 in mindestens drei Jahren eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,7 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV-Leistungen erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung und Organisation einer SPNV-Leistung muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die Erfahrung im Umfang des geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position verfügen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,7 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2015 bis 2025 in denen die vorstehend genannten Fachkräfte jeweils in mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der in Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zum Anschreiben Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
    Titel
    Dieselnetz Allgäu Übergang (DNAÜ)
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    München, Landkreis
    Dauer
    3 Jahre

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      WettbewerbAug 27, 2026
      Jan 25, 2027(100+ Tage)
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      Persontransporttjenester

      Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1) und Markt Schwaben (Los 2)

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    • Bundesministerium für Verkehr

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen)

      Das Bundesministerium für Verkehr benötigt Dienstleistungen für eine Machbarkeitsstudie zur Bewertung der finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) über einen Zeitraum von 8 Monaten. Die Studie soll die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagenen Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") im Vergleich zur bisherigen Planung bewerten, insbesondere hinsichtlich Verzögerungen und Mehrkosten, und prüfen, ob die vorgeschlagene Variante rechtlich umsetzbar ist. Es wird eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden gefordert. Zudem sind mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren im Bereich der Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau mit Herstellungskosten von jeweils mindestens 20 Mio. Euro nachzuweisen. Es muss eine Eigenerklärung zu möglichen Interessenkonflikten abgegeben werden, insbesondere in Bezug auf Verbindungen zum Planfeststellungsverfahren, der Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg" oder der Studie zur "Optimierten Gleisbettvariante".

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