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    Elektronische Gästekarte für München

    Landeshauptstadt München, Baureferat

    Elektronische Gästekarte für München

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Jul 30, 5:44 AMJuly 30, 2026 5:44 AM
    2. Änderung in Wettbewerb

      Aug 19, 6:06 AMAugust 19, 2026 6:06 AM
    3. Fragefrist

      Sep 20, 9:59 PMSeptember 20, 2026 9:59 PM
    4. Angebotsfrist

      Sep 29, 11:00 AMSeptember 29, 2026 11:00 AM
    5. Bindefrist

      Jan 31, 12:00 PMJanuary 31, 2027 12:00 PM
    6. Vertragsbeginn

      Jul 1, 12:00 AMJuly 1, 2027 12:00 AM
    7. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2033 12:00 AM

    Brief

    Ausschreibungssuche/Landeshauptstadt München, Baureferat/Elektronische Gästekarte für München
    Brief

    Reisebyrå- og turisttjenester

    Die Landeshauptstadt München beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die professionelle Umsetzung, Weiterentwicklung und Vermarktung sowie den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb einer elektronischen Gästekarte für München. Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko. Die Konzession umfasst die Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, den Betrieb, die Vermarktung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der offiziellen Münchner Gästekarte als touristisches Produkt zur Förderung des Tourismusstandorts München. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines einstufigen Verfahrens mit Verhandlungsvorbehalt. Die Zuschlagskriterien sind die Höhe der vertriebsbezogenen Umsatzbeteiligung (30 %), die Höhe der allgemeinen Umsatzbeteiligung (20 %) und die Qualität der Leistung (50 %). Qualifikationsanforderungen umfassen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro in den letzten drei Geschäftsjahren mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten sowie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und jeweils 1 Million Euro für Vermögensschäden bei Datenschutzverletzungen und Datenlöschung/Beeinträchtigung der Datenordnung. Zudem sind Referenzen über mindestens eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre vorzulegen, die den Vertrieb von touristischen digitalen und analogen Gästekarten auf eigenes wirtschaftliches Risiko, ein Umsatzvolumen von mindestens 500.000 Euro jährlich und die Akquise sowie Betreuung eines touristischen Partnernetzwerks inklusive ÖPNV und Abrechnung umfassen.

    Über das Angebot

      Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt die Landeshauptstadt München die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Vertragspartner über die professionelle Umsetzung, Weiterentwicklung und Vermarktung für den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb der Münchner Gästekarte. Gegenstand der Konzession ist die Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, der Betrieb, die Vermarktung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung einer offiziellen Münchner Gästekarte als touristisches Produkt zur Förderung des Tourismusstandorts München. Die Konzession umfasst die vollständige wirtschaftliche, technische und organisatorische Verantwortung für das Gästekartenangebot. Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko. Die Umsetzung und der Betrieb der Gästekarten erfolgen durch den Bieter auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Verlustbeteiligung der Landeshauptstadt München ist ausgeschlossen.Hauptmerkmale des VerfahrensDer Konzessionsgeber vergibt den Auftrag im Wege eines einstufigen Verfahrens nach § 153 GWB i.V.m. § 12 KonzVgV mit einem Vorbehalt auf Verhandlungen. Das Konzessionsvergabeverfahren beginnt mit einer Angebotsphase, in der sich alle interessierten Unternehmen mit einem Angebot um die ausgeschriebene Konzession bewerben können. Während der Angebotsphase haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Konzessionsgeber die fristgerecht eingegangenen Angebote gemäß dem in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Vorgehen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Konzession bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Angebote müssen daher vollständig, bedingungsfrei und bindend sein. Die Bieter müssen damit rechnen, dass der Konzessionsvertrag und die Leistungsbeschreibung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen zum Tragen kommen. Für den Fall, dass aus Sicht des Konzessionsgebers Bedarf zu Verhandlungen über die Angebotsinhalte besteht, behält sich der Konzessionsgeber das Recht vor, diejenigen geeigneten Bieter, die nach dem Ergebnis der Angebotsprüfung ein grundsätzlich wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungsgesprächen einzuladen. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Angebots Verhandlungspunkte aufzuzeigen. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind aber allein die Mindestanforderungen an die Leistung und die Zuschlagskriterien. Der Konzessionsgeber kann die Verhandlungen nach seinem Ermessen frei gestalten, soweit der nachfolgend beschriebene Gestaltungsrahmen eingehalten wird. Der Konzessionsgeber kann auch auf Verhandlungsgespräche verzichten, und die Bieter ohne vorherige Verhandlungen zur Überarbeitung ihrer Angebote auffordern. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren bei Bedarf in verschiedenen aufeinander folgenden Verhandlungsphasen abzuwickeln. Bei Bedarf kann der Konzessionsgeber dazu weitere Verhandlungsrunden durchführen. Entscheidet sich der Konzessionsgeber, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, so fordert er die Bieter erneut zur Verhandlung auf – ggf. unter Übermittlung angepasster Vergabeunterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich ferner vor, Inhalte des Erstangebots und/oder Ergebnisse vorangegangener Verhandlungsrunden in der Aufforderung zur Abgabe des überarbeiteten Angebots festzuschreiben. Von diesen festgeschriebenen Inhalten darf das finale bzw. überarbeitete Angebot nicht negativ abweichen, indem der Bieter darin z.B. eine schlechtere Leistung oder niedrigere Umsatzbeteiligungen anbietet. Der Konzessionsgeber teilt den Bietern den Abschluss der Verhandlungen mit und fordert sie zur finalen Angebotsabgabe auf. Sie haben dann die Möglichkeit, die Inhalte ihres Erstangebots bzw. Folgeangebots nochmals auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche zu überarbeiten und anzupassen. Die finalen Angebote werden dann nach Maßgabe der Zuschlagskriterien bewertet. In beiden Fällen (Keine Verhandlungen - Verhandlungen) wird mit dem Bestbieter nach erfolgter Vorinformation der nicht für den Zuschlag vor-gesehenen Bieter (s.o.) ein Konzessionsvertrag geschlossen.

      Kontakttelefon
      +49 89233730113
      Kontakt-E-Mail
      tourismus.produkt@muenchen.de
      Adresse
      Friedensstraße 40, 81671 München

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Als erstes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen vertriebsbezogenen Beteiligung mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Für Gästekarten, die über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality verkauft werden ist mit dem Angebot eine gesonderte vertriebsbezogene Umsatzbeteiligung für den Konzessionsgeber anzubieten. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vertriebsbezogene Beteiligung ist gesondert auszuweisen und darf nicht in der separat anzubietenden allgemeinen Umsatzbeteiligung aufgehen. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus Kartenverkäufen über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality in Höhe von 550.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche vertriebsbezogene Beteiligung dar und fließt in die Wertung ein.

    • Beschreibung

      Als zweites Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen allgemeinen Umsatzbeteiligung mit einer Gewichtung von 20 % in die Angebotswertung ein. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erfolgsbeteiligung zugunsten des Konzessionsgebers an allen im Rahmen der Konzession erzielten Kartenumsätzen anzubieten. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag aller Bruttoverkaufspreise der im Konzessionszeitraum veräußerten Gästekarten, unabhängig vom jeweiligen Vertriebskanal. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus den gesamten Kartenverkäufen in Höhe von 1.600.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche Höhe der Umsatzbeteiligung dar und fließt in die Wertung ein.

    • Beschreibung

      Als drittes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Qualität der Leistungsausführung mit einer Gewichtung von 50% in die Angebotswertung mit ein. Die Bieter haben dazu mit Ihrem Angebot im Rahmen von Leistungskonzepten darzustellen, wie sie die Einhaltung und Umsetzung der in der Anlage A.11 und an der jeweiligen Stelle in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Anforderungen sicherstellen werden. Die eingereichten Bieterkonzepte werden wesentlicher Vertragsinhalt werden. Der Umfang der einzelnen Konzepte darf 10 DIN A4-Seiten bei Schriftgröße 11 Arial und einfachem Zeilenabstand nicht überschreiten. Bilder und Grafiken können zusätzlich als Anlagen beigefügt werden. Die Leistungsbewertung der Bieterkonzepte erfolgt anhand der in Anlage A.11 dargestellten gewichteten Unterkriterien zur Leistungsbewertung (Leistungskriterien) und den dort beschriebenen Bewertungsanforderungen.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mit-glied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen.

      Dokumentationsanforderung

      Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.

    • Beschreibung

      Als Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz von 2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten für die zur Durchführung der Konzession vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Als konzessionsgegen-ständliche Tätigkeiten gelten alle in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) genannten Konzessionsinhalte, unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich im Rahmen einer Dienstleistungskonzession erbracht worden sind. Konzessionsgegenständlich sind damit auch inhaltlich vergleichbare Tätigkeiten, die der Bieter im Rahmen eines von ihm selbst aufgelegten Gästekartenmodells oder als Dienstleister für Dritte erbracht hat. Darunter fallen insbesondere Vertrieb und Vermarktung von touristischen Gästekarten, technische Umsetzung einer Systemlösung sowie Akquisition und Betreuung/Management von Leistungserbringern inklusive ÖPNV und Abrechnung. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.

      Dokumentationsanforderung

      Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Bieterunternehmens einerseits und gesondert davon den Jahresumsatz mit konzessionsgegenständlichen Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) vorzulegen. Außerdem ist jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären.

    • Beschreibung

      Die Bieter haben mit dem Angebot zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunter-nehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres; EUR 1.000.000 für Vermögensschäden für Datenschutzverletzungen; EUR 1.000.000 für Vermögensschäden für Datenlöschung und Beeinträchtigung der Datenordnung. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

      Dokumentationsanforderung

      Der Konzessionsgeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft izu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.

    • Beschreibung

      Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über mit dem Konzessionsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Zulässig ist auch die Nennung von Referenzen, deren Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Sofern es sich um eine aktuell noch laufende Referenz handelt, muss die Leistungserbringung mindestens seit 2 Jahren erfolgen. Stichtag ist jeweils der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzleistungen, die kumulativ folgende Inhalte / Merkmale zum Gegenstand hatten/haben: Vertrieb von touristischen digitalen und analogen Gästekarten auf eigenes wirtschaftliches Risiko; Umsatzvolumen von mindestens 500.000 EUR jährlich; Akquise und Betreuung eines touristischen Partnernetzwerks inklusive ÖPNV und Abrechnung. Die genannten Vergleichbarkeitsanforderungen müssen nicht zwingend kumulativ durch jeweils eine einzige Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ durch mehrere Referenzen abgedeckt werden. Die Mindestanforderungen je Referenz können somit durch bis zu drei einzelne Referenzen zusammen abgedeckt sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für den Nachweis aller Vergleichbarkeitsanforderungen Referenzen vorweisen kann. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Sofern es sich um eine aktuell noch laufende Referenz handelt, muss die Leistungserbringung mindestens seit 2 Jahren erfolgen (Stichtag Angebotsfrist). (2) Abdeckung aller drei genannten Leistungsinhalte /- Merkmale.

      Dokumentationsanforderung

      Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: Bezeichnung der Referenz, Name des Referenzinhabers (Bieter/Mitglied der Bietergemein-schaft/Drittunternehmen), Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), Leistungszeitraum. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraus-setzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Das Unterlassen von Angaben zur Person des Referenzgebers und Ansprechpartners kann somit nicht durch datenschutzrechtliche Gründe gerechtfertigt werden. Fehlende Angaben führen zur Nichtwertbarkeit der Referenz.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landeshauptstadt München, Baureferat
    Titel
    Elektronische Gästekarte für München
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    63500000Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen
    Zusätzliche Codes
    79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen
    Ort
    München, Kreisfreie Stadt

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Ahrtal Marketing GmbH

      Anleggsmaskiner og utstyr

      Projekte rund um den Kurpark in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Kassen-, Kontroll- und Zutrittssysteme

      Die Ahrtal Marketing GmbH benötigt Kassen-, Kontroll- und Zutrittssysteme sowie ein Warenwirtschaftssystem für die Projekte rund um den Kurpark in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Systeme müssen bauteil- und zonenübergreifend arbeiten und in bestehende externe Systeme für Eventticketing, Gästegarten (Kurkarten) und Bibliothek integrierbar sein. Der Bieter muss ein Pflichtenheft erstellen und die Integration aller Schnittstellen und Leistungen externer Systeme umsetzen. Die Vergabe erfolgt in mehreren Phasen, wobei in der ersten Phase die Eignung der Bieter geprüft wird und 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind der Preis (60 %), das Ausführungskonzept zur terminlichen Umsetzung (15 %) und das Software- und Hardwarekonzept (25 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich Zutrittskontrollsysteme sowie Kassensysteme umfassen und ein Mindestauftragsvolumen von 150.000 EUR netto pro Referenz aufweisen. Das eingesetzte Personal für die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens drei Jahre Erfahrung in der Leitung von IT-, Zutrittskontroll-, Ticketing-, Kassen- oder vergleichbaren Projekten haben und mindestens zwei vergleichbare Projekte begleitet haben. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2,0 Mio. Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu belegen.

      Wettbewerb mit QualifikationSep 17, 2026
      Oct 8, 2026(16 Tage)
    • Stadt Würzburg

      Byggeteknisk konsulentvirksomhet

      M0142 Generalsanierung Congress Centrum Würzburg (CCW) - 26FO0006 Generalplanungsleistung zur Generalsanierung CCW

      Die Stadt Würzburg benötigt Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung des Congress Centrums Würzburg (CCW) in Würzburg, Deutschland, mit einem maximalen Gesamtauftragswert von 8.733.320,43 EUR. Die Leistungen umfassen die vollständige Erneuerung der Gebäudetechnik, die Sanierung tragwerkstechnischer Mängel in der Tiefgarage und die Modernisierung der Innenausstattung des Gebäudes, das einen Veranstaltungssaal für 1600 Personen und einen Konferenzbereich für ca. 310 Personen umfasst. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualität (70%) und Preis (30%). Qualifikationsanforderungen umfassen den Nachweis der Bauvorlageberechtigung und beruflicher Befähigung für Architekten, Ingenieure für Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik und Tragwerksplanung sowie Brandschutzplaner, einen durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von 1.000.000,00 EUR für Objektplanung, 200.000,00 EUR für Tragwerksplanung, 1.000.000,00 EUR für Technische Gebäudeausrüstung, 100.000,00 EUR für Bauphysik und 50.000,00 EUR für Brandschutzplanung in den letzten drei Geschäftsjahren, eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden, mindestens 3 Referenzen pro Leistungsbild (Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz, TGA-HLKS, TGA-ELT) aus den letzten 8 Jahren, die baulich umgesetzt und übergeben wurden, sowie eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von 30 Mitarbeitern in den letzten drei Jahren.

      Wettbewerb mit QualifikationAug 31, 2026
      Oct 1, 2026(9 Tage)
      8.733.320 €
    • Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen

      Fergetransport

      Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 "Nördliches Heckengäu"

      Das Landratsamt Böblingen benötigt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel BB03 "Nördliches Heckengäu" in Böblingen. Die Leistungen umfassen die Buslinien 636 (Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen) und 637 (Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim)), wobei für Linie 637 eine Option für zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus besteht. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Juli 2027. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis (70 %) und Qualität (30 %), wobei die Qualität anhand von Fahrzeug-, Personal- und Qualitätskonzepten bewertet wird. Bewerber müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, drei vergleichbare Referenzen im ÖPNV-Busverkehr aus den letzten drei Jahren vorlegen, einen verantwortlichen Ansprechpartner und Projektleiter benennen sowie die Verfügbarkeit eines Betriebsleiters (mit ausreichenden Kapazitäten für 50 bis 100 Fahrzeuge je nach Standortanzahl) und eines Verkehrsplaners (mit Kapazitäten für nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer) erklären.

      WettbewerbAug 10, 2026
      Oct 5, 2026(13 Tage)
    • Bezirksamt Hamburg-Mitte

      Arkitekttjenester

      Erweiterung und Sanierung Sportfunktionsgebäude Fährstraße Hamburg - Generalplanung

      Das Bezirksamt Hamburg-Mitte benötigt Generalplanungsleistungen für die Erweiterung, Grundinstandsetzung und energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes Fährstraße in Hamburg, mit einem maximalen Gesamtwert von 136.785,68 EUR. Die Leistungen umfassen Objektplanung Gebäude/Innenräume (LPH 1-9), Fachplanung Technische Ausrüstung (AG 1-5, LPH 1-8) und Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 3-6) gemäß HOAI, sowie Besondere Leistungen. Ziel ist die nachhaltige Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur, um den gestiegenen Nutzungsanforderungen gerecht zu werden, einschließlich eines Erweiterungsbaus für zusätzliche Umkleideräume und barrierefreie Einrichtungen. Die Beauftragung erfolgt in sechs Stufen. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (80 %) und Vergütung (20 %). Qualifikationsanforderungen umfassen die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum für den Projektleiter/die Projektleiterin und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum für den Bauleiter/die Bauleiterin, zwei wesentliche Referenzprojekte (davon mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt "Sanierung/Umbau/Erweiterung" (LPH 3-8), mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit einem öffentlichen Auftraggeber (LPH 3-8) und mindestens ein abgeschlossenes Projekt "Generalplanung" (LPH 3-8), wobei die Mindestnachweise auch an einem Projekt erbracht werden können, mit einem Referenzzeitraum zwischen dem 01.01.2016 und dem Datum der Bekanntmachung, wobei LPH 8 in diesem Zeitraum abgeschlossen sein muss), einen Mindestjahresumsatz von 300.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden.

      Wettbewerb mit QualifikationAug 28, 2026
      Sep 28, 2026(6 Tage)
      136.785 €
    • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

      Arrangementstjenester

      Rahmenvereinbarung Informations- und Werbekampagnen

      Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus benötigt Dienstleistungen für eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre mit einem maximalen Gesamtwert von 2.355.200 EUR. Die Dienstleistungen umfassen die Konzeption, Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen im Bereich Schule in Bayern, um Zielgruppen wie Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schüler und Studierende über bildungspolitische Schwerpunkte zu informieren und Personal für den Schuldienst in Bayern zu gewinnen. Die Leistungen sollen in München erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (50 %) und Qualität der Leistung (50 %). Als Qualifikationsanforderungen müssen Bewerber eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden nachweisen, einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens 200.000 EUR netto im Bereich „Planung und Durchführung von Informations- und Werbekampagnen“ in den letzten drei Geschäftsjahren erzielt haben, mindestens vier technische Fachkräfte mit spezifischer Berufserfahrung (z.B. Projektverantwortlicher: 5 Jahre, Senior Creative/Art Direction: 3 Jahre) einsetzen können und drei vergleichbare Referenzen über abgeschlossene Kampagnen in den letzten drei Jahren vorweisen, wobei jede Referenz ein Auftragsvolumen von mindestens 25.000 EUR netto (ohne Mediabudget) aufweisen muss.

      Rahmenvereinbarung mit QualifikationSep 15, 2026
      Sep 25, 2026(3 Tage)
      2.355.200 €