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    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    Landkreis Märkisch-Oderland

    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Dec 11, 2:53 PMDecember 11, 2025 2:53 PM
    2. Vertragsbeginn

      Jan 1, 12:00 AMJanuary 1, 2027 12:00 AM
    3. Vertragsende

      Dec 31, 12:00 AMDecember 31, 2036 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Märkisch-Oderland/Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Persontransporttjenester

    Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie von den Auftraggebern nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.

    Über das Angebot

      Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim sind gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg (ÖPNVG Brbg) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigen eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VO1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse- Betreiber als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung sind alle Linien (Linienverkehr im Sinne von § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr im Sinne von § 44 PBefG) im Zuständigkeitsgebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim (siehe im Detail ergänzendes Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung). Für die einzuhaltenden Standards wird auf die Nahverkehrspläne der Landkreise verwiesen (https://www.maerkisch-oderland.de/_Resources/Persistent/d/e/a/d/deade4dda6ff16d5a20d0dfda28e6184719a10d5/Textteil%20des%20Nahverkehrsplanes%20f%C3%BCr%20die%20Zeit%202025-2029.pdf und https://www.barnim.de/fileadmin/barnim_upload/61_Strukturentwicklungsamt/%C3%96PNV/2023-26_NVP_web.pdf). Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Barnim zum 01.01.2027 ist geplant. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim als zuständige Behörden kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Bediengebiet, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus einem ergänzenden Dokument (Ergänzungsdokument) nach § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG, das wesentliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG enthält. Das Ergänzungsdokument wird auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/wirtschaft-entwicklung/wirtschaft/oepnv zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 1.500.000 Fahrplankilometer im Jahr, davon ca. 176.000 Fahrplankilometer im Jahr im Landkreis Barnim. Fahrplankilometer im Jahr. Die konkreten Fahrpläne sind aus dem Ergänzungsdokument ersichtlich. Daraus ergeben sich auch die Leistungen des Linienbedarfsverkehrs (Bediengebiete, Bedienzeiten etc.) Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, die Verkehrsleistungen während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), die Nahverkehrspläne sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf von Linien, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Barnim behalten sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern bzw. bestehende alternative/flexible Bedienformen in Linienverkehr umzuwandeln. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien bzw. Bediengebieten vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie von den Auftraggebern nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 31.12.2036 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027.

      Kontaktperson
      Herr Schleinitz
      Kontakttelefon
      +4933468507610
      Kontakt-E-Mail
      wirtschaftsamt@landkreismol.de
      Adresse
      Puschkinplatz 12, 15306 Seelow

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    Zuschlagskriterien

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    Auftraggeber
    Landkreis Märkisch-Oderland
    Titel
    Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
    Verkehrsleistungen
    im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Märkisch-Oderland und
    Barnim gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen
    Inhouse-Betreiber
    Typ
    PlanungPräqualifikation
    Hauptcode
    60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
    Zusätzliche Codes
    60140000Bedarfspersonenbeförderung
    Ort
    Märkisch-Oderland

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber

      Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. Die zu vergebende Leistung umfasst die im Ergänzungsdokument aufgeführten Linien im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, wobei die Verkehrsleistung ca. 13.035.081 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr beträgt. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge stellen, die sich auf die Gesamtleistung beziehen müssen, da Anträge für Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG abgelehnt werden.

      PlanungJun 25, 2026
    • Landkreis Berchtesgadener Land

      Persontransporttjenester

      Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

      Der Landkreis Berchtesgadener Land plant die Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr. Interessierte Lieferanten können eigenwirtschaftliche Anträge für Übergangszeiträume stellen, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen, wird der Landkreis die betroffenen Verkehrsleistungen im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags vergeben. Details zu den Anforderungen und zur Antragstellung sind im "Ergänzenden Dokument" auf der Webseite des Landkreises verfügbar.

      PlanungJul 14, 2026
    • Landkreis Oder-Spree, Der Landrat, Dez.II, Amt 40

      Persontransporttjenester

      Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"

      Der Landkreis Oder-Spree plant die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2036. Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt 6,4 Millionen Fahrplankilometer pro Normjahr für den Linienverkehr und 23.000 Betriebsstunden pro Normjahr für bedarfsabhängige Angebote, wobei vorzugsweise emissionsarme oder -freie Fahrzeuge einzusetzen sind.

      PlanungSep 28, 2026
      Jan 28, 2027(96 Tage)
    • Landkreis Aschaffenburg

      Fergetransport

      Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Aschaffenburg und der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) an einen internen Betreiber

      Der Landkreis Aschaffenburg plant die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr an einen internen Betreiber. Die Leistung umfasst die Linienbündel Citybus Hösbach, Main-Kahl-Kinzig und Citybus Alzenau im Gebiet des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg, mit einem Umfang von ca. 1.568.500 Fahrplan-km im Linienverkehr. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung, und interessierte Parteien können das Ergänzungsdokument mit wesentlichen Anforderungen auf der Webseite des Landkreises Aschaffenburg einsehen.

      PlanungOct 19, 2026
    • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

      Fergetransport

      Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Verden Ost“

      Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) plant die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Verden Ost“. Der ZVBN beabsichtigt, diesen Auftrag direkt an die Verdener Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) zu vergeben, die voraussichtlich auch den aktuellen Vertrag innehat. Der Vertrag umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Verden Ost“ im Landkreis Verden, einschließlich Buslinien und flexibler Bedienformen, mit einem geschätzten Umfang von ca. 1,28 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.

      PlanungAug 6, 2026