Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
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Persontransporttjenester
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden insgesamt 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Über das Angebot
- Kontaktperson
- Dezernat II, Amt für Kreisentwicklung und Infrastruktur, SB Mobilitätsplanung
- Kontakttelefon
- +49 3366 35-1805
- Kontakt-E-Mail
- oepnv@l-os.de
- Adresse
- Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden insgesamt 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
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- Auftraggeber
- Landkreis Oder-Spree - Der Landrat
- Titel
- Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Oder-Spree