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    Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen

    Landkreis Gifhorn

    Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      20. mars kl. 09:4520. mars 2026 kl. 09:45
    2. Zuschlagsentscheidung

      18. aug. kl. 00:0018. august 2026 kl. 00:00
    3. Vertragsunterzeichnung

      31. aug. kl. 00:0031. august 2026 kl. 00:00
    4. Ergebnisbekanntmachung veröffentlicht

      7. sep. kl. 06:297. september 2026 kl. 06:29

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Landkreis Gifhorn/Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen

    Zuschlag erteilt

    Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.

    Brief

    Arkitekttjenester

    Der Landkreis Gifhorn hat beabsichtigt, Dienstleistungen für den Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen zu vergeben. Die Dienstleistungen umfassen Architektur-, Ingenieur- und Inspektionsleistungen für die Planung des Gebäudes, der Außenanlagen, der technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik) sowie der Tragwerksplanung. Das Informationshaus soll ein eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse und PV-Modulen sein, der einen Foyer-, Flur-, Ausstellungs-, Lager-/Technik-, Rangerbüro- und Sanitärbereich umfasst. Die Außenanlagen beinhalten ein Freiluft-Klassenzimmer, zwei Pavillons, Sitz- und Rastplätze, Fahrradständer mit E-Bike-Ladestation/Verleih und einen Aussichtsturm. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant. Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömlinghaus Rühen belaufen sich auf rund 2,87 Millionen Euro (brutto), wovon etwa 2,22 Millionen Euro auf den Neubau des Drömlinghauses inklusive Außenanlagen entfallen. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Die Zuschlagskriterien umfassten die Qualität des Projektteams, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Kosten- und Termineinhaltung sowie die Projekteinschätzung und Herangehensweise, jeweils mit unterschiedlicher Gewichtung, und das Honorarangebot. Elektroplanung Will GmbH, EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH, SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB und Hammerich Landschaftsarchitektur haben den Zuschlag erhalten. Der endgültige Auftragswert beträgt 334.891 €.

    Ergebnis

    Gewinner
    • EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
    • Elektroplanung Will GmbH
    • Hammerich Landschaftsarchitektur
    • SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB
    • WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH
    Anzahl Angebote
    5
    Vertragswert
    334.891 €

    Über das Angebot

      Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Drömling am Standort der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal bei Rühen erarbeitet. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium erfolgt nun die Errichtung des "Drömlinghaus Rühen" in zwei Projekt-Bausteinen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die EU-Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0". Der erste Baustein beinhaltet den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen einschließlich Pavillons und Aussichtsturm und der zweite Baustein bildet die Ausstattung des Drömlingshaus und die Konzeption und Errichtung der Dauerausstellung einschließlich der Informationselemente im Außengelände, welches nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) wird als Kooperationspartner das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Weitergehende Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Das Raumprogramm/der Raumbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden: Konzept des Drömlingshaus: Eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse, PV-Module auf allen Dächern Foyer mit 38 m² Flurbereich mit 18 m² Ausstellungsbereich mit 68 m² Lager/Technikbereich 33 m² Büro des Rangers 18 m² Sanitärräume 16 m² Die Ausstellungsfläche ist multifunktional konzipiert mit Dioramen an den Außenwänden und beweglichen Schaukästen im Raum sowie einer variablen Bestuhlung (Tische und Stühle) und Trennwand, so dass sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten anbieten: Vorträge, Diskussionsrunden, Schulungen, Experimentier- und Forschungsarbeit. etc. Außenanlagen des Drömlingshaus: Freiluft-Klassenzimmer Garage (vorhanden) 2 Pavillons (1x Info und 1x Aufenthalt) Sitz- und Rastplätze Fahrradständer mit E-Bikeladestation/Verleih Aussichtsturm Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömmlinghaus Rühen werden auf rund 2,87 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon fallen ca. 2,22 Mio. EUR auf den Neubau des Drömlingshaus inklusive Außenanlagen und ca. 653.500 EUR auf die Ausstellung und Ausstattung des Drömlingshaus. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant.

      Kontakttelefon
      051122007423
      Kontakt-E-Mail
      vergabestelle@bbt-kanzlei.de
      Adresse
      Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      Nur für Los 1: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Nur für Los 1: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Nur für Los 1: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Einbindung in die Landschaft und multifunktionale Nutzung des Gebäudes und erste Ideen zum Aussichtsturm 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens, insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Ideenskizze innerhalb des Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Nur für Los 1: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - für den Brandschutz: Nutzungsbeiwert, Projekt-Schwierigkeitsbeiwert und Teilflächen-Schwierigkeitsbeiwert - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
      Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:

      • 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
      • 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
      • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf einen Holzbau 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
      Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:

      • 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
      • 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
      • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Erreichung/Einhaltung des geplanten KfW-40-Standards 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
      Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:

      • 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
      • 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
      • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf eine PV-Anlage mit Glas-zu-Glas-Elementen im Außenbereich 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung ELT auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
      Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:

      • 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
      • 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
      • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Langlebigkeit der Elemente im Außenbereich 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.

      • sehr gut = 5 Punkte
      • gut = 4 Punkte
      • befriedigend = 3 Punkte
      • ausreichend = 2 Punkte
      • mangelhaft = 1 Punkt

      Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
      Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    • Beschreibung

      Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Freianlagenplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

      Bewertungsmethode

      Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
      Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:

      • 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
      • 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt.
      • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

      Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: Los 1: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Los 2-5: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      Dokumentationsanforderung

      Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    Landkreis Gifhorn
    Titel
    Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
    Typ
    ErgebnisPräqualifikation
    Hauptcode
    71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
    Zusätzliche Codes
    71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
    Ort
    Gifhorn

    Aktive ähnliche Ausschreibungen

    • Stadt Borna

      Arkitekttjenester

      Sanierung der Dinter-Oberschule Borna hier: Los 1 – Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V.m. Anlage 10.1 HOAI ab der LPH 5

      Die Stadt Borna benötigt Objektplanungsleistungen gemäß HOAI ab Leistungsphase 5 für die Sanierung der Dinter-Oberschule in Leipzig. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Zuschlagskriterien sind die Vorstellung der Projektdurchführung (30 %), die Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (45 %) sowie das Honorar/Preis (25 %). Bewerber müssen als Architekt und/oder Ingenieur qualifiziert sein und eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden nachweisen. Es sind Referenzen über Projekte der letzten zehn Jahre einzureichen, darunter mindestens ein Sanierungs-/Modernisierungs-/Umbauprojekt für eine Bildungs- oder Betreuungseinrichtung, sowie eine Einzelreferenz für die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität im laufenden Betrieb mit Bruttobaukosten (KG 300+400) von mindestens 5,0 Mio. Euro.

      Wettbewerb mit Qualifikation24. sep. 2026
      27. okt. 2026(3 Tage)
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Rådgivende ingeniørtjenester for bygg og anlegg

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 2 - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS

      Die Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, benötigt Ingenieurdienstleistungen für die Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI für den Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße). Das Projekt umfasst den Abriss einer bestehenden Parkpalette und den Neubau mit voraussichtlich 194 Stellplätzen, Elektro-Stellplätzen und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die geschätzten Nettobaukosten für die Technische Ausrüstung (KG 400) belaufen sich auf rund 3.528.000 EUR. Die Vergabe erfolgt in einem zweiphasigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (45 %), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins 31. Mai 2027 (20 %), Qualitätsmanagement (15 %), Intensität der Bauüberwachung und -betreuung (15 %) und Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen (5 %). Qualifikationsanforderungen umfassen mindestens 2 Referenzen über Planungsleistungen einer TGA HLS für die Anlagegruppe 1 in vergleichbarer Größenordnung, wobei Planungsleistungen der LP 2-5 und 8 erbracht und die Projekte nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt sein müssen. Das Büro muss neben der Projektleitung über mindestens eine qualifizierte Vertretung mit akademischer Qualifikation (Ingenieur/Ingenieurin der Technischen Ausrüstung) verfügen, und beide müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigt sein. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation19. okt. 2026
      4. nov. 2026(11 Tage)
    • Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

      Arkitekttjenester

      VG Bernkastel-Kues - Sanierung des Bürger- und Feuerwehrgerätehauses: Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

      Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues benötigt Dienstleistungen für die Objektplanung von Gebäuden und Freianlagen zur Sanierung und zum Umbau des Bürger- und Feuerwehrgerätehauses in Brauneberg. Das Projekt umfasst eine umfassende bauliche, energetische, technische und funktionale Sanierung des Bestandsgebäudes, wobei das Bürgerhaus im Obergeschoss barrierefrei umgebaut und das Feuerwehrhaus im Erdgeschoss nach heutigen Standards saniert werden soll. Die Leistungen sollen in Bernkastel-Wittlich erbracht werden. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem in der ersten Phase die Eignung der Bieter geprüft wird und 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Angebote können in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40 %), systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe und Umgang mit Schnittstellen zwischen Bürgerhaus und Feuerwehrgerätehaus (15 %), Qualitätsmanagement während der Planung und Bauphase (15 %), Intensität der Bauüberwachung und -betreuung (25 %) sowie Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen (5 %). Qualifikationsanforderungen umfassen mindestens 3 Referenzen, davon mindestens 1 Referenzobjekt über Sanierung/Umbau von Feuerwehrgerätehäusern oder vergleichbaren Gebäuden und mindestens 2 Referenzobjekte über Sanierung/Umbau von Bürgerhäusern oder vergleichbaren Gebäuden mit öffentlicher Nutzung, wobei die anrechenbaren Kosten der KG 300+400 nach DIN 276 mindestens 1 Mio. EUR netto betragen müssen und die Referenzobjekte nach dem 01.01.2021 weitgehend fertiggestellt sein müssen. Zudem muss der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden verfügen.

      Wettbewerb mit Qualifikation21. okt. 2026
      11. nov. 2026(18 Tage)
    • Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

      Arkitekttjenester

      Neubau eines Parkhauses in Adenau (Wimbachstraße), Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude, der Freianlagen und des Anschlusses an die Verkehrsanlagen

      Die Stadt Adenau, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, benötigt Planungsleistungen für den Neubau eines Parkhauses an der Wimbachstraße in Adenau. Das bestehende Parkhaus soll abgerissen und durch einen Neubau mit voraussichtlich 194 Stellplätzen in Split-Level-Bauweise (Systembau in Stahl) ersetzt werden. Die Leistungen umfassen die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, einschließlich der Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI und der Planung des Anschlusses an die öffentlichen Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI. Die geschätzten Gesamtbaukosten (netto) für KG 200, 300/400 und 500 belaufen sich auf rund 4.278.000 EUR. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, wobei 3-5 der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Angebote werden nach Preis (40%), Konzeptidee (15%), Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins (10%), Qualitätsmanagement (15%), Intensität der Bauüberwachung (15%) und Akzeptanz der nicht preislichen Vertragsbedingungen (5%) bewertet. Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens 2 Referenzobjekte über die Errichtung von Parkhäusern oder vergleichbaren Hochbaugaragen/Parkbauwerken mit anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 von jeweils mindestens 1.500.000 EUR netto nachzuweisen, bei denen Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Objektüberwachung (jeweils mindestens LP 2-5 und 8) nach dem 01.01.2020 weitgehend fertiggestellt wurden. Das Projektteam muss aus mindestens 4 Personen bestehen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen, wobei Projektleitung und Stellvertretung ebenfalls Architekten sein müssen. Zudem ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden erforderlich.

      Wettbewerb mit Qualifikation1. okt. 2026
      2. nov. 2026(9 Tage)
    • Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

      Arkitekttjenester

      Neubau Bauhof Simmern

      Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen benötigt Architektenleistungen für den Neubau eines städtischen Bauhofs in Simmern, Rhein-Hunsrück-Kreis, mit einem geschätzten Bruttowert von rund 4,0 Millionen Euro. Die Dienstleistungen umfassen die Planung und Weiterentwicklung eines zeitgemäßen, funktionalen und wirtschaftlichen Bauhofs unter Berücksichtigung betrieblicher, funktionaler, wirtschaftlicher und nachhaltiger Anforderungen. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Projektanalyse (40 %), Preis (30 %), Intensität und Organisation der örtlichen Bauüberwachung (20 %), Qualitätsmanagement (5 %) und Akzeptanz des Vertrages (5 %). Bewerber müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen für Planungsleistungen nach §§ 33 ff HOAI für den Neubau eines Funktions-, Betriebs-, Gewerbe- oder vergleichbaren Nichtwohngebäudes vorweisen, davon mindestens eine mit Baukosten (KG 300+400) von mindestens 1,0 Mio. € netto. Zusätzlich ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen der Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff HOAI im Zusammenhang mit einem Gebäude- oder vergleichbaren Hochbauvorhaben und der Nachweis von mind. 200.000 € Herstellungskosten (Kostengruppe 500) erforderlich. Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 1.500.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine entsprechende Erklärung einer Versicherungsgesellschaft verlangt.

      Wettbewerb mit Qualifikation2. okt. 2026
      3. nov. 2026(10 Tage)