Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
Zuschlag erteilt
Das Vergabeverfahren ist beendet und ein Gewinner wurde ausgewählt.
Arkitekttjenester
Der Landkreis Gifhorn hat beabsichtigt, Dienstleistungen für den Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen zu vergeben. Die Dienstleistungen umfassen Architektur-, Ingenieur- und Inspektionsleistungen für die Planung des Gebäudes, der Außenanlagen, der technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik) sowie der Tragwerksplanung. Das Informationshaus soll ein eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse und PV-Modulen sein, der einen Foyer-, Flur-, Ausstellungs-, Lager-/Technik-, Rangerbüro- und Sanitärbereich umfasst. Die Außenanlagen beinhalten ein Freiluft-Klassenzimmer, zwei Pavillons, Sitz- und Rastplätze, Fahrradständer mit E-Bike-Ladestation/Verleih und einen Aussichtsturm. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant. Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömlinghaus Rühen belaufen sich auf rund 2,87 Millionen Euro (brutto), wovon etwa 2,22 Millionen Euro auf den Neubau des Drömlinghauses inklusive Außenanlagen entfallen. Die Biosphärenreservatsverwaltung wird das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Die Zuschlagskriterien umfassten die Qualität des Projektteams, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Kosten- und Termineinhaltung sowie die Projekteinschätzung und Herangehensweise, jeweils mit unterschiedlicher Gewichtung, und das Honorarangebot. Elektroplanung Will GmbH, EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH, SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB und Hammerich Landschaftsarchitektur haben den Zuschlag erhalten. Der endgültige Auftragswert beträgt 334.891 €.
Ergebnis
- Gewinner
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
- Elektroplanung Will GmbH
- Hammerich Landschaftsarchitektur
- SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB
- WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH
- Anzahl Angebote
- 5
- Vertragswert
- 334.891 €
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 051122007423
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bbt-kanzlei.de
- Adresse
- Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Drömling am Standort der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal bei Rühen erarbeitet. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium erfolgt nun die Errichtung des "Drömlinghaus Rühen" in zwei Projekt-Bausteinen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die EU-Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0". Der erste Baustein beinhaltet den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen einschließlich Pavillons und Aussichtsturm und der zweite Baustein bildet die Ausstattung des Drömlingshaus und die Konzeption und Errichtung der Dauerausstellung einschließlich der Informationselemente im Außengelände, welches nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) wird als Kooperationspartner das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Weitergehende Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Das Raumprogramm/der Raumbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden: Konzept des Drömlingshaus: Eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse, PV-Module auf allen Dächern Foyer mit 38 m² Flurbereich mit 18 m² Ausstellungsbereich mit 68 m² Lager/Technikbereich 33 m² Büro des Rangers 18 m² Sanitärräume 16 m² Die Ausstellungsfläche ist multifunktional konzipiert mit Dioramen an den Außenwänden und beweglichen Schaukästen im Raum sowie einer variablen Bestuhlung (Tische und Stühle) und Trennwand, so dass sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten anbieten: Vorträge, Diskussionsrunden, Schulungen, Experimentier- und Forschungsarbeit. etc. Außenanlagen des Drömlingshaus: Freiluft-Klassenzimmer Garage (vorhanden) 2 Pavillons (1x Info und 1x Aufenthalt) Sitz- und Rastplätze Fahrradständer mit E-Bikeladestation/Verleih Aussichtsturm Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömmlinghaus Rühen werden auf rund 2,87 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon fallen ca. 2,22 Mio. EUR auf den Neubau des Drömlingshaus inklusive Außenanlagen und ca. 653.500 EUR auf die Ausstellung und Ausstattung des Drömlingshaus. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Nur für Los 1: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Nur für Los 1: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Nur für Los 1: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Einbindung in die Landschaft und multifunktionale Nutzung des Gebäudes und erste Ideen zum Aussichtsturm 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens, insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Ideenskizze innerhalb des Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Nur für Los 1: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - für den Brandschutz: Nutzungsbeiwert, Projekt-Schwierigkeitsbeiwert und Teilflächen-Schwierigkeitsbeiwert - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Beschreibung
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf einen Holzbau 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Beschreibung
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Erreichung/Einhaltung des geplanten KfW-40-Standards 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Beschreibung
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf eine PV-Anlage mit Glas-zu-Glas-Elementen im Außenbereich 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung ELT auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Beschreibung
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Langlebigkeit der Elemente im Außenbereich 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte.
- sehr gut = 5 Punkte
- gut = 4 Punkte
- befriedigend = 3 Punkte
- ausreichend = 2 Punkte
- mangelhaft = 1 Punkt
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung).
Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.Beschreibung
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Freianlagenplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Bewertungsmethode
Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme:- 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
- 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt.
- Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: Los 1: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Los 2-5: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Dokumentationsanforderung
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Frühere Zuschlagsempfänger
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- Auftraggeber
- Landkreis Gifhorn
- Titel
- Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Gifhorn