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    Linienbedarfsverkehr im Raum Rottweil und Raum Oberndorf, Sulz, Landkreis Rottweil

    Nahverkehrsamt

    Linienbedarfsverkehr im Raum Rottweil und Raum Oberndorf, Sulz, Landkreis Rottweil

    1. Planungsbekanntmachung veröffentlicht

      Oct 15, 7:26 AMOctober 15, 2024 7:26 AM
    2. Geplanter Wettbewerbsstart

      Nov 3, 12:00 AMNovember 3, 2025 12:00 AM
    3. Vertragsbeginn

      Dec 13, 12:00 AMDecember 13, 2026 12:00 AM
    4. Vertragsende

      Dec 11, 12:00 AMDecember 11, 2032 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/Nahverkehrsamt/Linienbedarfsverkehr im Raum Rottweil und Raum Oberndorf, Sulz, Landkreis Rottweil

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Persontransporttjenester

    Der Landkreis Rottweil beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA ist die Durchführung von bedarfsgesteuerten Anrufbusfahrten nach Fahrplan im Raum Rottweil und im Raum Oberndorf/ Sulz auf den Linien 9001, 9002, 9004, 9006, 9007, 9008, 9009, 9010, 9020, 9021, 9035, 9402, 9403, 9410, 9414, 9415, 9432, 9440, 9444, 9478. Eine neue Nummerierung der Anrufbuslinien erfolgt mit der Neuvergabe ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Es ist der Tarif des Verkehrsverbundes Schwarzwald-Baar-Heuberg (move) anzuwenden. Zurzeit erfolgt die Beförderung zum normalen ÖPNV-Tarif ohne Zuschlagserhebung. Die Anmeldefrist für Fahrtwünsche beträgt 60 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt. Genauere Informationen zu Liniennetz, Fahrplänen und Anmeldemodalitäten siehe www.landkreis-rottweil.de/anrufbus. Die angebotene jährliche Fahrplankilometerleistung für den gesamten Landkreis beträgt ca. 2,9 Mio. Fahrplankilometer auf Anrufbus-Basis. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Linienbedarfsverkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung anzupassen ist. Die vom ÖDA umfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Es sind PKW-Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen einzusetzen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage für den Fahrgastraum verfügen und die Abgasnorm Euro 6b erfüllen. Es sind sieben Fahrzeuge einzusetzen, die sich auf die folgenden Fahrzeugstandorte verteilen: 3 Fahrzeuge in Rottweil und 4 Fahrzeuge in Oberndorf. Im gesamten Landkreis Rottweil (Raum Schramberg, Rottweil und Oberndorf/ Sulz) werden 11 Fahrzeuge eingesetzt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf weitere Fahrzeuge einzusetzen. Der Anrufbusverkehr im Raum Schramberg ist nicht Gegenstand des aktuellen Vergabeverfahrens. Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer jährlichen Grundpauschale im Kalenderjahr und einer variablen Vergütung je Abrechnungskilometer. Die Abrechnungskilometer bilden den errechneten Fahrtaufwand (Besetzt - und Leerkilometer). Die demnach zu vergütende Leistungsmenge betrug im Jahr 2023 643.360 Kilometer. Die Entgegennahme der telefonischen Fahrtwünsche und die Disposition der Verkehre erfolgt durch ein vom Landkreis unabhängig beauftragtes auf Bedarfsverkehre im ÖPNV spezialisiertes Callcenter. Die Fahrten können telefonisch, per App oder Internet gebucht werden. Zum Einsatz kommt die AnSaT-Software. Der Landkreis kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Bekanntmachung der Vorinformation im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Diese Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten ÖDA-Vergabe umfassten Linien ausgelöst.

    Über das Angebot

      Der Landkreis Rottweil beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA ist die Durchführung von bedarfsgesteuerten Anrufbusfahrten nach Fahrplan im Raum Rottweil und im Raum Oberndorf/ Sulz auf den Linien 9001, 9002, 9004, 9006, 9007, 9008, 9009, 9010, 9020, 9021, 9035, 9402, 9403, 9410, 9414, 9415, 9432, 9440, 9444, 9478. Eine neue Nummerierung der Anrufbuslinien erfolgt mit der Neuvergabe ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Es ist der Tarif des Verkehrsverbundes Schwarzwald-Baar-Heuberg (move) anzuwenden. Zurzeit erfolgt die Beförderung zum normalen ÖPNV-Tarif ohne Zuschlagserhebung. Die Anmeldefrist für Fahrtwünsche beträgt 60 Minuten vor fahrplanmäßiger Abfahrt. Genauere Informationen zu Liniennetz, Fahrplänen und Anmeldemodalitäten siehe www.landkreis-rottweil.de/anrufbus. Die angebotene jährliche Fahrplankilometerleistung für den gesamten Landkreis beträgt ca. 2,9 Mio. Fahrplankilometer auf Anrufbus-Basis. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Linienbedarfsverkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung anzupassen ist. Die vom ÖDA umfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Es sind PKW-Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen einzusetzen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage für den Fahrgastraum verfügen und die Abgasnorm Euro 6b erfüllen. Es sind sieben Fahrzeuge einzusetzen, die sich auf die folgenden Fahrzeugstandorte verteilen: 3 Fahrzeuge in Rottweil und 4 Fahrzeuge in Oberndorf. Im gesamten Landkreis Rottweil (Raum Schramberg, Rottweil und Oberndorf/ Sulz) werden 11 Fahrzeuge eingesetzt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf weitere Fahrzeuge einzusetzen. Der Anrufbusverkehr im Raum Schramberg ist nicht Gegenstand des aktuellen Vergabeverfahrens. Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer jährlichen Grundpauschale im Kalenderjahr und einer variablen Vergütung je Abrechnungskilometer. Die Abrechnungskilometer bilden den errechneten Fahrtaufwand (Besetzt - und Leerkilometer). Die demnach zu vergütende Leistungsmenge betrug im Jahr 2023 643.360 Kilometer. Die Entgegennahme der telefonischen Fahrtwünsche und die Disposition der Verkehre erfolgt durch ein vom Landkreis unabhängig beauftragtes auf Bedarfsverkehre im ÖPNV spezialisiertes Callcenter. Die Fahrten können telefonisch, per App oder Internet gebucht werden. Zum Einsatz kommt die AnSaT-Software. Der Landkreis kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Bekanntmachung der Vorinformation im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Diese Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten ÖDA-Vergabe umfassten Linien ausgelöst.

      Kontaktperson
      Landratsamt Rottweil, Nahverkehrsamt
      Kontakttelefon
      +49 741-244-386
      Kontakt-E-Mail
      nahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
      Adresse
      Marienstraße 2, 78628 Rottweil

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    Auftraggeber
    Nahverkehrsamt
    Titel
    Linienbedarfsverkehr im Raum Rottweil und Raum Oberndorf, Sulz, Landkreis Rottweil
    Typ
    Planung
    Hauptcode
    60140000Bedarfspersonenbeförderung
    Zusätzliche Codes

    Keine zusätzlichen Codes vom Käufer…

    Ort
    Rottweil

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