Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
Brann- og sikkerhetstjenester
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt Dienstleistungen für eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Los 2) für 2 Jahre. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises (30 %) und der Qualität (70 %). Für die Qualifikation sind folgende Nachweise erforderlich: ein tätigkeitsspezifischer Umsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro pro Versicherungsfall, mindestens eine Referenz über die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 inklusive Erstellung fachlicher Stellungnahmen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Planung/Durchführung von Notfallübungen für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026, sowie die Verfügbarkeit von mindestens drei qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- +49 221 59778-10888
- Kontakt-E-Mail
- poststelle.direktion@lbme.nrw.de
- Adresse
- Hugo-Eckener-Str. 14, 50829 Köln
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um eigene Fragen zur Ausschreibung zu stellen und KI-generierte Antworten zu erhalten.
Zuschlagskriterien
Beschreibung
1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließlich zu-lässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsvergleichs-preis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleis-tungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Bewertungsmethode
Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl.
Beschreibung
1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit 15 % (= 15 Punkte) - Organisation der Leistungserbringung 20 % (= 20 Punkte) - Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte) - Standortnähe 20 % (= 20 Punkte) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Arbeitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt. - Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt. - Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet. - Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet. 5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung). 08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung). 06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung). 04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung). 02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung). 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung). 6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Bewertungsmethode
Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
- 10,00 Punkte: Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung).
- 08,00 Punkte: Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung).
- 06,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung).
- 04,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung).
- 02,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung).
- 00,00 Punkte: Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung).
Unterkriterien
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Arbeitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet.
Beschreibung
Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf-hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Dokumentationsanforderung
Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Beschreibung
Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitssicherheit) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 50.000 Euro betragen haben. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
Beschreibung
Bieter müssen erklären, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrags (Arbeitssicherheit) umfasst. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall vorsehen; die Höchstleistung des Versicherers muss je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme betragen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
Dokumentationsanforderung
Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, in dem hierfür vorgesehenen Feld eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert (§ 122 Abs. 3 S. 2 GWB). Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Beschreibung
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): a.) Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 b.) sowie Vornahme folgender Leistungen (kumulativ): - Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Fragestellungen - Unterstützung bei der Erstellung, Durchführung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen und - Planung, fachliche Begleitung und Durchführung von Notfallübungen c.) für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen d.) im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass der Auftraggeber ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Dokumentationsanforderung
Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
Beschreibung
Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte zur Verfügung stehen, die jeweils die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) erfüllen. Dem Bieter müssen für die Auftragsausführung mindestens drei entsprechend qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen. Jede dieser Personen muss die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Berufsqualifikationen und Befähigungsnachweise aus anderen Staaten an. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 anzugeben. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass die betreffende Qualifikation den Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) entspricht und die jeweilige Person berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen sicherheitstechnischen Leistungen in Deutschland zu erbringen.
Dokumentationsanforderung
Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Verfügbarkeit und Qualifikation der Fachkräfte sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere Qualifikations- und Befähigungsnachweise sowie gegebenenfalls Nachweise über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, werden gemäß § 122 Abs. 3 Satz 2 GWB nur von aussichtsreichen Bietern angefordert. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind für jede berücksichtigte Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.
Frühere Zuschlagsempfänger
Starten Sie eine kostenlose Testphase, um zu sehen, wer ähnliche Ausschreibungen bei diesem Auftraggeber gewonnen hat.
Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
- Titel
- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Dauer
- 2 Jahre