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    Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

    NRW.BANK AöR

    Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

    1. Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht

      Mar 13, 4:17 PMMarch 13, 2026 4:17 PM
    2. Änderung in Wettbewerb

      Mar 31, 6:10 PMMarch 31, 2026 6:10 PM
    3. Fragefrist

      Apr 13, 9:59 PMApril 13, 2026 9:59 PM
    4. Änderung in Wettbewerb

      Apr 15, 6:55 AMApril 15, 2026 6:55 AM
    5. Änderung in Wettbewerb

      Apr 16, 5:52 AMApril 16, 2026 5:52 AM
    6. Teilnahmefrist

      Apr 22, 10:00 AMApril 22, 2026 10:00 AM
    7. Aufforderung zur Angebotsabgabe

      May 19, 10:00 PMMay 19, 2026 10:00 PM
    8. Vertragsbeginn

      May 1, 12:00 AMMay 1, 2027 12:00 AM
    9. Vertragsende

      Apr 30, 12:00 AMApril 30, 2029 12:00 AM

    Brief

    Deutschland: Ausschreibungen/NRW.BANK AöR/Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

    Veröffentlichte Frist abgelaufen

    Die veröffentlichte Frist ist abgelaufen. Bei mehrstufigen Verfahren kann eine spätere Angebotsfrist weiterhin gelten — prüfen Sie die Bekanntmachung oder das Portal für die aktuelle Phase.

    Brief

    Kantine- og cateringvirksomhet

    Die NRW.BANK AöR benötigt Wirtschaftsdienste (Kantine) für ihren Standort in Düsseldorf. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises (30 %), des Speiseplans (30 %, davon Saisonalität 15 % und Anteil an Fertigprodukten 15 %), der Nachhaltigkeit (20 %, davon Nachhaltigkeit 10 % und Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 %), der Inklusion (10 %) und der Weiterbildung (10 %). Bewerber müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, gegebenenfalls durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

    Über das Angebot

      Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

      Kontaktperson
      Einkauf & Vergabestelle
      Kontakttelefon
      0211 917410
      Kontakt-E-Mail
      einkauf@nrwbank.de
      Adresse
      Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf

    Benutzerdefinierte Bewertungskriterien

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    Zuschlagskriterien

    • Beschreibung

      (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerun-det) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 10 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 10 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind lediglich die gelb unterlegten Felder zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet.

    • Beschreibung

      (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

      Unterkriterien

      Beschreibung

      Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

      Beschreibung

      Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

    • Beschreibung

      (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

      Unterkriterien

      Beschreibung

      Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

      Beschreibung

      Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

    • Beschreibung

      (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung.

    • Beschreibung

      (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

      Bewertungsmethode

      Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service.

    Qualifikationsanforderungen

    • Beschreibung

      Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.

      Dokumentationsanforderung

      Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

    Frühere Zuschlagsempfänger

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    Auftraggeber
    NRW.BANK AöR
    Titel
    Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf
    Typ
    WettbewerbPräqualifikation
    Hauptcode
    55510000Dienstleistungen von Kantinen
    Zusätzliche Codes
    55300000Restaurant- und Bewirtungsdienste55330000Dienstleistungen von Cafeterias55400000Servieren von Getränken55410000Ausschankdienste55500000Kantinen- und Verpflegungsdienste55512000Betrieb von Kantinen55520000Verpflegungsdienste90910000Reinigungsdienste90920000Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
    Ort
    Düsseldorf, Kreisfreie Stadt

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      Avfallshåndtering

      Gebäudereinigung - Unterhalts- und Grundreinigung - für die Stadt Penzberg

      Die Stadt Penzberg benötigt Unterhalts- und Grundreinigungsdienste für 7 Liegenschaften mit einer Gesamtreinigungsfläche von 9.297,07 Quadratmetern in Weilheim-Schongau. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergabe erfolgt nach dem Gesamtjahrespreis (35 %), Produktivstunden (30 %), Aufsichts-/Kontrollstunden (6 %), dem Ausführungskonzept (24 %) und Nachhaltigkeit (5 %). Bewerber müssen mindestens drei und höchstens fünf Referenzen über Unterhaltsreinigungsleistungen der letzten drei Jahre vorweisen, die jeweils mindestens 12 Monate dauerten, in Gebäuden für Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecke oder Gemeinschaftseinrichtungen erbracht wurden und eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 500.000 m² umfassten. Die als Objektleitung eingesetzte Person muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Objektleitung in gleichwertigen Objekten, Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2 und eine spezifische Qualifikation (z.B. innungsgeprüfte Objektleitung, Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, staatlich geprüfter Desinfektor oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk) verfügen. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 5.000.000,00 Euro für Personen- und Sach-/Umweltschäden, 1.000.000,00 Euro für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie 200.000,00 Euro für Schlüsselverlust nachzuweisen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung zu erklären.

      WettbewerbSep 25, 2026
      Oct 29, 2026(6 Tage)
    • Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

      Brann- og sikkerhetstjenester

      Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)

      Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt Dienstleistungen für eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Los 2) für 2 Jahre. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises (30 %) und der Qualität (70 %). Für die Qualifikation sind folgende Nachweise erforderlich: ein tätigkeitsspezifischer Umsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro pro Versicherungsfall, mindestens eine Referenz über die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 inklusive Erstellung fachlicher Stellungnahmen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Planung/Durchführung von Notfallübungen für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026, sowie die Verfügbarkeit von mindestens drei qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

      RahmenvereinbarungOct 19, 2026
      Nov 9, 2026(17 Tage)
    • Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

      Bedriftshelsetjenester

      Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)

      Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen benötigt betriebsärztliche Betreuungsdienste im Rahmen einer Rahmenvereinbarung über 2 Jahre. Die Dienstleistungen umfassen die Durchführung der Grundbetreuung Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2 sowie spezifische arbeitsmedizinische Untersuchungen wie Bildschirmarbeitsplatzvorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, UV-Strahlung und Impfprophylaxe. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis (30 %) und der Qualität (70 %). Als Qualifikationsanforderungen müssen Bieter einen tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz von mindestens 50.000 Euro in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 nachweisen, über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden verfügen und mindestens eine Referenz für die Durchführung der genannten Leistungen für einen Kunden mit mindestens 100 Personen im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 vorweisen. Zudem müssen dem Bieter mindestens drei entsprechend qualifizierte Betriebsärzte zur Verfügung stehen, die die Anforderungen des § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

      RahmenvereinbarungOct 19, 2026
      Nov 9, 2026(17 Tage)
    • Stadt Bochum

      Stadt Bochum: Totalunternehmer / Totalübernehmer Grundschule in der Vöde, Castroper Str. 235

      Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Eingebettet in dieses Schulbauprogramm soll nun die Erweiterung und der Umbau der Grundschule in der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum erfolgen. Die bauliche Erweiterung sowie der Umbau der Grundschule in der Vöde nebst vorgelagertem Rückbau der Bestandsbauung soll durch einen Totalunternehmer / Totalübernehmer erfolgen. Die Grundschule in der Voede ist eine zweizügige Schule im Stadtteil Grumme. Die vorhandene Schüleranzahl von ca. 235 SuS (SJ 2026/27) wird bis zum Schuljahr 2030/31 auf prognostizierte 240 SuS anwachsen. Auf dem Grundstück befindet sich das Schulgebäude (ca. 468 m²), eine Trafostation (ca. 65 m²), eine Turnhalle (ca. 565 m²), die ehemalige Hausmeisterwohnung, die nun als OGS genutzt wird (ca. 132 m²) und ein an die Halle angebautes weiteres OGS-Gebäude (ca. 195 m²). Die Schulhoffläche beträgt ca. 2.100 m². Die geplante Maßnahme soll in drei Schritten realisiert werden: Schritt 1: Umbau Computerraum zu einem Klassenraum - bereits erfolgt; Ein Computerraum, der nicht mehr benötigt wurde, wurde zu einem Klassenraum umgebaut. Schritt 2: Containeranlage als zusätzlicher Klassenraum - bereits erfolgt; Ein Container vor dem Hauptgebäude an der Castroper Straße bietet Platz für einen weiteren Raum. Schritt 3: Rückbau des bestehenden Anbaus an die Turnhalle (OGS), Neubau und Umbau auf dem Schulhof (SJ 2030/31); Entlang der westlichen Grundstücksgrenze ist die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus vorgesehen. Da die nutzbare Schulhoffläche während der Bauphase erheblich eingeschränkt wird, soll der bestehende Anbau an die Turnhalle (Räumlichkeiten der OGS) vor der Ausführung des Neubaus zurückgebaut werden. Die entsprechenden Räume sollen im zweiten Obergeschoss des Neubaus untergebracht werden. Nach Abschluss der Neubauarbeiten erfolgen die erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude.

      Wettbewerb mit QualifikationOct 22, 2026
      Nov 24, 2026(32 Tage)
      6.013.786 €
    • Münchner Wohnen GmbH

      Bygg og anlegg - Oppføring og konstruksjon av bygninger

      Neubau GU Meindlstraße - rit

      Die Münchner Wohnen GmbH benötigt Bauleistungen für den Neubau einer Senioren-/Mehrgenerationenwohnanlage mit Tiefgarage in der Meindlstraße 14a, 81373 München, mit einer Bauzeit von 25 Monaten. Die Vergabe erfolgt an einen Generalunternehmer. Die Zuschlagskriterien sind Preis (80 %) und Qualität (20 %), wobei die Qualität anhand von Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und baulicher Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik bewertet wird. Bewerber müssen einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 12.000.000 EUR brutto in den letzten drei Geschäftsjahren nachweisen und drei Referenzen über vergleichbare General- oder Totalunternehmerleistungen vorlegen, die Neubau, Wohnungsbau mit mindestens 40 Wohneinheiten, Holz- oder Holz-Hybridbauweise umfassen und deren Abnahme innerhalb der letzten sieben Kalenderjahre erfolgte.

      Wettbewerb mit QualifikationOct 20, 2026
      Nov 23, 2026(31 Tage)