Wissenschaftliche Begleitung der Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz und CO2-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge)
Bedriftsrådgivning
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz und CO2-Differenzverträge in Berlin. Ziel ist es, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Steuerung und Überarbeitung der Fördergrundlagen zur Dekarbonisierung der Industrie zu erarbeiten. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70 %, bewertet nach Personal, Arbeitsorganisation und -abläufen sowie Umsetzungskonzept) und Preis (30 %). Qualifikationsanforderungen umfassen einen Versicherungsschutz mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens sieben Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) im Durchschnitt der letzten drei Jahre, sowie mindestens zwei Unternehmensreferenzen pro Bereich in ökonomischen und technologischen Analysen im Bereich energie- und emissionsintensiver Industrien, deutscher und europäischer Wirtschafts-, Industrie-, Energie- und Klimapolitik, konzeptioneller (Weiter-)Entwicklung von Politikmaßnahmen und relevanten Rechtsgebieten (EU-Beihilferecht, Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht), wobei die relevanten (Teil-)Leistungen nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein müssen. Zudem darf kein Interessenkonflikt vorliegen, insbesondere darf der Bieter kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die zu betreuenden Fördermaßnahmen sein.
Über das Angebot
- Kontakttelefon
- 000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bmwe.bund.de
Die zu beauftragende Leistung zielt darauf ab, die Umsetzung der Förderprogramme wissenschaftlich zu begleiten und daraus Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Steuerung und ggf. zur Überarbeitung der Fördergrundlagen bzw. des Förderangebots für die Dekarbonisierung der Industrie zu erarbeiten.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Personal (Gewichtung 40% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Anzugeben sind für die vorgesehene zentrale Ansprechperson, deren Stellvertretung sowie das vorgesehene Kernteam (drei bis sechs Teammitgliedern, exkl. der zentralen Ansprechperson): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet.: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
Unterkriterien
Beschreibung
Anzugeben sind für die vorgesehene zentrale Ansprechperson, deren Stellvertretung sowie das vorgesehene Kernteam (drei bis sechs Teammitgliedern, exkl. der zentralen Ansprechperson): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet.: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge): Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft (siehe Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung) für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung hierüber ausreichend (siehe Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Mindestens sieben Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe (siehe Ziff. 3.3 Verfahrensbeschreibung) muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören (siehe Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Unternehmensreferenzen mit Bezügen zu ökonomischen und technologischen Analysen und Auswertungen im Bereich von energie- und emissionsintensiven Industrien aufweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen für die oben genannten Referenzbereiche einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenz zum Bereich A-D (siehe Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Unternehmensreferenzen mit Bezügen zu deutscher und europäischer Wirtschafts- und Industriepolitik sowie Energie- und Klimapolitik aufweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen für die oben genannten Referenzbereiche einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenz zum Bereich A-D (siehe Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Unternehmensreferenzen mit Bezügen zur konzeptionellen (Weiter-)Entwicklung von Politikmaßnahmen aufweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen für die oben genannten Referenzbereiche einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenz zum Bereich A-D (siehe Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Unternehmensreferenzen mit Bezügen zu relevanten Rechtsgebieten (EU-Beihilferecht, Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht) aufweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen für die oben genannten Referenzbereiche einzureichen. Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken. Insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen über mindestens jeweils zwei Unternehmensreferenz zum Bereich A-D (siehe Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung).
Beschreibung
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt (siehe Ziff. 3.3.4 Verfahrensbeschreibung).
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- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Titel
- Wissenschaftliche Begleitung der Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz und CO2-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge)
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin