Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich mit Fokus auf Stromkosten energieintensiver Branchen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen für eine detaillierte Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich, mit Fokus auf die Stromkosten energieintensiver Branchen. Die Studie soll Vorschläge zur Senkung der Stromkosten erarbeiten, die die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken. Die Dienstleistungen sollen in Berlin über einen Zeitraum von 3 Jahren erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (70%) und Preis (30%). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens ein Referenzauftrag pro Bereich in ökonomischen Analysen von Strommärkten, technischen Analysen des Stromverbrauchs industrieller Prozesse und Expertise zu europäischen/nationalen Förder- und Kompensations-Regimen bei Energiekosten nachzuweisen, wobei die relevanten Leistungen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein müssen.
Über das Angebot
- Kontaktperson
- BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
- Kontakttelefon
- 0000
- Kontakt-E-Mail
- vergabestelle@bmwe.bund.de
Es besteht Bedarf für eine detaillierte Analyse internationaler Strompreise, ihrer Komponenten und ihrer Veränderungen über die Zeit, sowie der Einflussfaktoren auf die Entwicklungen. Aus den Ergebnissen sollen Vorschläge für mögliche weitere Senkungen von Stromkosten für alle oder einzelne Verbrauchergruppen abgeleitet werden, die robust gegenüber Unsicherheiten sind, Versorgungssicherheit gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher energieintensiver Unternehmen im internationalen Vergleich stärken.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (50%) mit Unterkriterien "Datenbezug und Datenerhebung" (20%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 3 (Langfristige Entwicklungen der Strompreise)" (10%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 4 (Identifikation von unflexiblen Verbrauchseinheiten)" (10%), "Operative Umsetzung Arbeitspaket 5 (Systemvergleich) und 7 (Kommunikation zum Preisniveau Deutschlands)" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
Unterkriterien
Beschreibung
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
Beschreibung
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Sofern ein anderer Umsatzsteuersatz als 19 % besteht, nehmen Sie bitte einen entsprechend gekennzeichneten Hinweis und Angaben im schriftlichen Angebot vor. - Es ist ein einheitlicher, gemittelter Nettotagessatz anzugeben. - Der Nettotagessatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der voraussichtliche Aufwand ist in Personentagen im Preisblatt fest vorgegeben. Dieser Ansatz ist dem Angebot zwingend zugrundezulegen. Veränderungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung. - Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Dokumentationsanforderung
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Beschreibung
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: A – Ökonomische Analysen der Zusammenhänge zwischen Angebot, Nachfrage und Strompreisen in Termin-, Spot- und Endverbrauchermärkten für Strom. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der Referenzbereiche A, B, C mindestens ein Referenzauftrag einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Auch laufende, noch nicht abgeschlossene Beauftragungen können angegeben werden, sofern bereits substantielle Leistungsbestandteile erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Beschreibung
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: B – Technische Analysen des Stromverbrauchsverhaltens verschiedener industrieller Produktionsprozesse. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der Referenzbereiche A, B, C mindestens ein Referenzauftrag einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Auch laufende, noch nicht abgeschlossene Beauftragungen können angegeben werden, sofern bereits substantielle Leistungsbestandteile erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Beschreibung
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: C – Expertise zu europäischen und nationalen Förder- und Kompensations-Regimen bei Energiekosten. Anforderungen an Referenzaufträge: Es ist für jeden der Referenzbereiche A, B, C mindestens ein Referenzauftrag einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Ein und derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig ausgewiesen wird. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Auch laufende, noch nicht abgeschlossene Beauftragungen können angegeben werden, sofern bereits substantielle Leistungsbestandteile erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.4). Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Beschreibung
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Titel
- Studie zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Strompreise im internationalen Vergleich mit Fokus auf Stromkosten energieintensiver Branchen
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Dauer
- 36 Monate