Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037
Markeds- og opinionsundersøkelser
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie benötigt Dienstleistungen für eine Studie zur Zukunftsprojektion und den Entwicklungspotenzialen der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037 über einen Zeitraum von 7 Monaten. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Dienstleistungen sollen in Berlin erbracht werden. Die Zuschlagskriterien sind Qualität (60 %, aufgeteilt in Personal – Kernteam 20 %, Arbeitsorganisation und -abläufe 10 %, Umsetzungskonzept 70 %) und Preis (40 %). Als Qualifikationsanforderungen sind mindestens zwei Referenzen pro Bereich (A: Wissenschaftliche Studien/Gutachten/Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft; B: Praxisnahe Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft) einzureichen, wobei die relevanten (Teil-)Leistungen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein müssen.
Über das Angebot
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- BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
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- vergabestelle@bmwe.bund.de
In den vergangenen fast 20 Jahren seit Gründung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen, Marktstrukturen, Wertschöpfungsketten und Herausforderungen für die KKW grundlegend verändert. Kaum eine Branche ist von den Auswirkungen durch den Wandel von Transformation, Plattformökonomie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz so stark betroffen wie die KKW mit Auswirkungen u.a. auf kreative Produktion, Distribution und Rechteverwertung. Die kommenden Jahre werden durch weitere tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbrüche geprägt sein. Digitalisierung (insb. Künstliche Intelligenz), Nachhaltigkeit und neue Formen der Publikumseinbindung sind zu den zentralen Treibern der Veränderung geworden. Nach fast 20 Jahren ist es daher an der Zeit einerseits Bilanz zu ziehen, und andererseits den Blick nach vorne zu richten und Grundlagen für strategische Handlungsoptionen zu schaffen. Um den weiteren Strategieprozess evidenzbasiert führen zu können soll eine qualitative und quantitative Grundlagenstudie zur Zukunftsprojektion für die KKW in Auftrag gegeben werden. Die letzte Grundlagenstudie „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur und Kreativwirtschaft“, ebenfalls erstellt im Auftrag des BMWE, stammt aus dem Jahr 2009. Die Studie soll eine Projektion für die kommende Dekade entwickeln, um strategische Antworten auf strukturelle Veränderungen der Branche zu geben. Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der KKW kritisch zu beleuchten, Risiken zu identifizieren sowie eine Prognose zu Chancen und Trends zu entwickeln. Die Studie „Kultur und Kreativwirtschaft 2037“ (Arbeitstitel) soll mit Hilfe zukunftsorientierter und prognostizierter Szenario-Analysen ein Fundament für eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Für eine Zukunftsprojektion bis 2037 ist daher entscheidend, nicht allein bestehende Wachstumsverläufe fortzuschreiben, sondern strukturelle Brüche, neue Wertschöpfungslogiken und disruptive technologische Entwicklungen systematisch in die Prognose einzubeziehen. Als Grundlagen sind hier die Projektionen der Bundesregierung zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum angemessen zu berücksichtigen. Die Studie soll ein wissenschaftliches Fundament für die strategische Weiterentwicklung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung schaffen und dabei insbesondere eine langfristige strategische Ausrichtung politischer und ökonomischer Steuerungsinstrumente liefern. Die Strategie richtet sich perspektivisch an Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie an die Akteure der Kultur und Kreativwirtschaft selbst, die gemeinsam die Weichen für ein nachhaltiges, innovatives und wirtschaftlich starkes Kreativökosystem der nächsten Generation stellen wollen.
Benutzerdefinierte Bewertungskriterien
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Zuschlagskriterien
Beschreibung
Die qualitativen Zuschlagskriterien untergliedern sich in: - "Personal - Kernteam" (Gewichtung 20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (70%) mit Unterkriterien "Arbeitspaket 1: Projektkonzeption und Untersuchungsdesign" (20%), "Arbeitspaket 2: Datenerhebung und Analyse sowie Entwicklung von Projektionen und Zukunftsszenarien" (30%), "Arbeitspaket 3: Entwicklung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen sowie Erstellung des Entwurfs des Abschlussberichts (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
Unterkriterien
Beschreibung
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung
Beschreibung
Mit Unterkriterien "Arbeitspaket 1: Projektkonzeption und Untersuchungsdesign" (20%), "Arbeitspaket 2: Datenerhebung und Analyse sowie Entwicklung von Projektionen und Zukunftsszenarien" (30%), "Arbeitspaket 3: Entwicklung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen sowie Erstellung des Entwurfs des Abschlussberichts (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung.
Beschreibung
- Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Der Tagessatz beinhaltet alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden damit nicht gesondert vergütet. - Der vorgegebene Ansatz zum Aufwand im Preisblatt ist dem Angebot zwingend zugrundezulegen. Über- und Unterschreitungen führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: - Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Qualifikationsanforderungen
Beschreibung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Dokumentationsanforderung
Nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
Beschreibung
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in wissenschaftlichen Studien/Gutachten/Analysen zu wirtschaftspolitischen Fragestellungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu diesem Referenzbereich. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Beschreibung
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in praxisnahen Beratungs- und Strategievorhaben zur Entwicklung von Zukunftsprojektionen und praxisorientierten Handlungsempfehlungen mit Bezügen zur Kultur- und Kreativwirtschaft nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, insgesamt sollen nicht mehr als vier Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche Leistungen erbracht worden sind. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde zulassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person, kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu diesem Referenzbereich. Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
Beschreibung
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Dokumentationsanforderung
Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Frühere Zuschlagsempfänger
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Vollständige Ausschreibung anzeigen
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Titel
- Studie Zukunftsprojektion und Entwicklungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft 2037
- Typ
- Hauptcode
- Zusätzliche Codes
- Ort
- Berlin
- Dauer
- 7 Monate